Rapacki-Plan
Aus Angst vor der deutschen Debatte über eine nukleare Bewaffnung der Bundeswehr und einem möglichen Bestreben Deutschlands Gebiete in Polen wieder gewinnen zu wollen, legte der polnische Außenminister Adam Rapacki einen Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa vor.
Rapacki stellte den Plan am 2. Oktober 1957 der UN-Vollversammlung mit diesen Worten vor: „Die Regierung der Volksrepublik Polen erklärt, im Interesse der Sicherheit Polens und der Entspannung in Europa, in Abstimmung mit anderen Mitgliedern des Warschauer Pakts, dass, wenn beide deutschen Staaten der Einführung eines Verbots der Produktion und Lagerung von Kernwaffen auf ihrem Staatsgebiet zustimmen, die Volksrepublik Polen bereit ist, denselben Bann auf ihrem Staatsgebiet einzuführen.“
Am Tag danach erklärte die tschechoslowakische Regierung, sich dem Plan anschließen zu wollen, drei Tage später dann auch die DDR.
Die Version vom 2. Oktober 1957 enthielt ein Verbot der Produktion und Lagerung von Kernwaffen in der Bundesrepublik, der DDR, Polen und der Tschechoslowakei. Obwohl die Sowjetunion den Plan zustimmte, wurde er vom Westen abgelehnt, „da weder Kontrollen noch eine Verminderung der konventionellen Streitkräfte vorgesehen waren, in denen der Osten an Zahl überlegen ist“. US-Aussenminister John Foster Dulles sagte im Januar 1958, dass einer Neutralisierung Deutschlands nachteilig für die NATO sei. Wäre der Plan umgesetzt, hätten die USA keine Raketen in Westdeutschland stationieren dürfen und sahen sich gegenüber der Sowjetunion unterlegen.
Auch der damalige SED-Sekretär Ulbricht sah der Plan als eine eigenmächtige Handlung Polens, die die geschichtliche Mission der DDR und den "Kampf gegen den westdeutschen Imperialismus und seine atomare Aufrüstung" gefährde. Rapacki erwiderte „Es wäre ein großer Irrtum, die Verwirklichung des Vorschlags einer atomwaffenfreien Zone mit anderen Problemen zu koppeln, die mit der Abrüstung in Europa oder sogar mit der allgemeinen Abrüstung verbunden sind. Das würde eine verhältnismäßig einfache Sache im Sumpf sehr viel komplizierterer Probleme versinken lassen.“
An den Grundzügen des ersten Planes hielt Rapacki fest, aber es folgten in den nächsten fünf Jahren insgesamt vier Überarbeitungen in 1957, 1958, 1962 und 1964.
Die 2. Fassung vom 14. Februar 1958 (erst 18. Februar veröffentlicht) hatte vier neue Punkte: Verbot auch der Trägersystemen; kein Einsatz von Atomwaffen gegen Mitteleuropa; gemeinsame Kontrollen auf Boden- und Luftsysteme; die Möglichkeit der einseitigen Verpflichtungserklärungen. Auch diese Fassung wurde am 3. Mai 1958 offiziell von den USA abgelehnt. Der Plan würde einen Atomkrieg nicht verhindern, weil er nur auf Atomwaffen beschränkt sei und konventionelle Waffen außer Acht lasse. Die USA befürchteten damit einen Verlust des strategischen Gleichgewichts in Europa. Großbritannien und Frankreich lehnten den Plan mit ähnlicher Argumentation ab.
Die vorletzte Fassung vom 28. März 1962 hatte folgenden Wortlaut:
"Das Ziel ist die Abschaffung von Kernwaffen und der Mittel zu ihrer Beförderung, sowie eine Herabsetzung der Streitkräfte und Rüstungen innerhalb eines begrenzten Gebietes. Dieses Gebiet umfasst die Volksrepublik Polen, die Tschechoslowakische Sozialistische Republik, die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland.
In der ersten Phase werden alle nuklearen Waffen und Raketen, die sich in diesem Gebiet befinden, „eingefroren“; das heißt, es werden dort keine neuen Stützpunkte mehr errichtet und auch keine neuen Kernwaffen oder Mittel zu deren Beförderung mehr produziert noch von außen hereingebracht.
In einer zweiten Phase werden dann gleichzeitig alle Kernwaffen und Kernwaffenträger aus dieser Zone entfernt und zwar auch die auf diesem Territorium stationierten Streitkräfte anderer Staaten. Dem schließt sich eine zu vereinbarende Herabsetzung der Streitkräfte innerhalb dieser Zone an, verbunden mit einer angemessenen Verminderung der herkömmlichen Bewaffnung.
Um die Durchführung dieser Abrüstungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden Vorkehrungen für ein System strenger internationaler Kontrolle und Inspektion getroffen zu Lande und in der Luft, einschließlich der Errichtung entsprechender Kontrollposten."
Auch diese Fassung wurde von der Bundesregierung unter Konrad Adenauer abgelehnt mit der Begründung, die Unterzeichnung eines Abkommens hätte eine Anerkennung der DDR bedeutet. Rapacki hatte versucht, mit dem Vorschlag von "einseitigen Verpflichtungserklärungen" das Problem der Wiedervereinigung zu umschiffen, aber Adenauer blieb ablehnend. Die Bundesregierung erklärte, der Plan stelle "lediglich einen von vielen Vorschlägen für ein zukünftiges europäisches Sicherheitssystem dar, über das ohne Zusammenhang mit der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands nicht verhandelt werden kann."
Die letzte Fassung wurde zwar 1963 verfasst aber erst am 28. Februar 1964 veröffentlicht. Ihr Ziel war erneut das Einfrieren der atomaren Bewaffnung auf den Territorien von Polen, der Tschechoslowakei, der BRD und der DDR. Die Reaktion aus dem Westen war keine Überraschung: Ablehnung. Die Begründungen waren inzwischen bekannt: Die Sicht, dass der Vorschlag den Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes einen Vorteil verschafft und der Fokus auf Atomwaffen. Nach dem Scheitern der 4. Fassung verlor der Plan sein Interesse für die diplomatische Gemeinschaft.
Der Plan mag zwar gescheitert sein, dennoch leitete er eine bessere Beziehung zwischen Polen und Westeuropa ein, auf der Willy Brandt in seiner Entspannungspolitik später aufbaute. (Quellen: Zeit online, „Information für Abrüstung“, Nummer 2, München 1963, Maruzsa Zoltán, Der Spiegel, deutsche & Polen)
Bearbeitungsstand: Februar 2017
»Im Wortlaut: 2. Fassung und 4. Fassung des Rapacki-Plans
Bild oben: Adam Rapacki. Bild: gemeinfrei