Atomwaffen A-Z

Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)

Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) wurde 2017 in den Vereinten Nationen von 122 Staaten angenommen und tritt am 22. Januar 2021 in Kraft. 

Der AVV verbietet Staaten Atomwaffen zu entwickeln, zu testen, zu produzieren und zu besitzen sowie auf fremden Territorium zu stationieren. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung, der Einsatz, sowie die Androhung verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag die Unterstützung solche Aktivitäten.

Mitgliedsstaaten

am 20. September 2017 wurde der Vertragzur Unterschrift freigegeben und bis zum 24. Oktober 2020 sind die ersten 50 Staaten beigetreten, so dass der Vertrag drei Monaten später, am 22. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Bisher haben 69 Staaten dem Vertrag beigeteten und 93 unterzeichnet. Der Vertrag ist für alle Staaten, die ihn unterzeichnet und ratifiziert haben, rechtlich bindend.

Auch Staaten, die derzeit Atomwaffen besitzen, können beitreten, obwohl bisher haben keine diesen Schritt geleistet. Dafür gibt es zwei Wege:

  • Abrüstung vor dem Beitritt: Die Atomwaffen werden zuerst vernichtet. Dies wird nach einem Beitritt zum Vertrag verifiziert.  
  • Abrüstung nach dem Beitritt: Die Einsatzbereitschaft der Atomwaffen muss sofort aufgehoben werden. Der Atomwaffenstaat muss mit den Vertragsstaaten einen rechtsverbindlichen Zeitplan für die irreversible und verifizierte Abrüstung des Arsenals und der Infrastruktur aushandeln und umsetzen. 

Die Vernichtung muss in beiden Fällen unumkehrbar sein und wird fortlaufend international verifiziert.

Auch ein Staat, der Atomwaffen eines anderen Staates auf seinem Staatsgebiet lagert, kann dem Vertrag beitreten, solange er zustimmt, die Atomwaffen innerhalb einer vorgegebenen Frist von seinem Gebiet zu entfernen.

Sicherheitsvorschriften

Der AVV setzt auf genau die gleichen Sicherungsmaßnahmen wie schon der seit 1968 bestehenden Nichtverbreitungsvertrag (NVV). Durch diesen Vertrag haben alle atomwaffenfreie Staaten bereits bilaterale Übereinkommen mit der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEO) in Wien, die den Zugang von Inspektoren zu relevanten Infrastrukturen sichern. Staaten, die bisher noch keine solche Sicherungsmaßnahmen haben, müssen diese innerhalb von 18 Monaten nach Unterzeichnung in Kraft setzen. 

Allerdings geht der AVV weiter als der NVV. Kein Staat darf die Sicherungsmaßnahmen, die für ihn am 22. Januar 2021 gegolten haben, zurückfallen. Damit gilt für den AVV ein deutlich höherer Standard bei den Sicherungsmaßnahmen als dies im NVV möglich ist: Für die meisten Staaten werden so die deutlich umfassenderen, sogenannten “IAEO-Zusatzprotokolle” zum neuen Mindeststandard. Der AVV höhlt keinerlei Verpflichtungen aus, denen die Staaten bereits durch die Ratifizierung des Nichtverbreitungsvertrags unterliegen.

Positive Verpflichtungen

Der AVV ist nicht nur ein Verbotsvertrag, er verpflichtet seine Mitgliedsstaaten aktiv für die Hilfe der von Atomwaffeneinsätze und -Tests betroffenen Menschen einzusetzen sowie für die Sanierung der Umwelt. In Artikel 6 und 7 stehen diese „positive Verpflichtungen“. Sie bedeuten medizinische Versorgung, Reha und psychologische Unterstützung; Sorge für soziale und wirtschaftliche Inklusion sowie die Umweltsanierung kontaminierter Gebiete. 

Die Präambel erkennt das durch den Einsatz oder das Testen von Atomwaffen erfahrene Leid an. Erstmals werden die unverhältnismäßigen Auswirkungen von Atomwaffenaktivitäten auf indigene Bevölkerungen, sowie auf Frauen und Mädchen anerkannt.

Bearbeitungsstand: Dezember 2023

Chronik der Entwicklung des Atomwaffenverbotsvertrag

02.05.2012 Die Schweiz verliest in der ersten Vorbereitungskonferenz zur Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages in Wien ein von 16 Staaten getragenes Statement zur humanitären Dimension nuklearer Abrüstung.

05.03.2013 Eine Staatenkonferenz zu den humanitären Auswirkungen von Atomwaffen geht in Oslo zu Ende. 128 Staaten nehmen auf Einladung Norwegens teil. Mexiko kündigt eine Folgekonferenz an, die im Februar 2014 stattfindet.

25.04.2013 Südafrika verliest ein von 80 Staaten getragenes Statement zu humanitären Auswirkungen von Atomwaffen in der zweiten Vorbereitungskonferenz zur Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages (NPT PrepCom) in Genf.

14.05.2013 Die auf Norwegens, Mexikos und Österreichs Initiative eingerichtete „Ergebnisoffene Arbeitsgruppe zu nuklearer Abrüstung” (Open-Ended Working Group on Nuclear Disarmament, OEWG) nimmt ihre Arbeit auf.

13./14.02.2014 Gemeinsam mit UN-Organisationen und der Zivilgesellschaft treffen sich 146 Staaten in Nayarit (Mexiko) zur zweiten Konferenz über die humanitären Folgen von Atomwaffen. Angesichts der erschreckenden Erkenntnisse wird deutlich: Es gibt ein tiefes Bedürfnis der atomwaffenfreien Staaten, nach langem Stillstand den Druck zur Abrüstung zu verstärken. Österreich erklärt sich bereit, die nächste Konferenz zum gleichen Thema auszurichten.

20.10.2014 In einer gemeinsamen Erklärung bei der UN-Generalversammlung warnen 155 Staaten vor der Gefahr eines Atomkriegs. Der Einsatz nuklearer Waffen hätte „katastrophale humanitäre Auswirkungen, die kein Staat und keine internationale Organisation bewältigen kann.” Sie dürften deshalb „unter keinen Umständen eingesetzt werden”. [Statement der 155 Staaten auf deutsch]

07.11.2014Die USA geben bekannt, dass sie an der 3. Staatenkonferenz zu humanitären Folgen von Atomwaffen in Wien erstmalig teilnehmen.

09.12.2014 Am Ende der dritten Staatenkonferenz zu den humanitären Folgen von Atomwaffen, verpflichtet sich Österreich, die Rechtslücke bezüglich der Ächtung von Atomwaffen zu schließen und lädt andere Staaten dazu ein, dieser Selbstverpflichtung (Austrian Pledge, später Humanitarian Pledge) anzuschließen. Papst Franziskus unterstützte in einem Statement während der Konferenz die Bemühungen, Nuklearwaffen zu verbieten und zu eliminieren.

22.05.2015 Nach intensiven Verhandlungen geht die Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags in New York ohne Einigung zu Ende. 107 Regierungen verpflichten sich, für ein Verbot und die vollständige Vernichtung von Atomwaffen einzutreten und schließen sich dem „Humanitarian Pledge“ an.

08.12.2015 In der Generalversammlung verabschieden die Vereinten Nationen mit großer Mehrheit vier Resolutionen, die ein Verbot von Atomwaffen vorantreiben sollen. 138 Regierungen sprechen sich für die Einrichtung eines neuen Unterorgans der Generalversammlung – einer „Open-Ended Working Group“ (OEWG) – aus, die Empfehlungen erarbeiten soll, wie die „völkerrechtliche Lücke“ in Bezug auf Atomwaffen geschlossen werden kann. Auch die von Österreich eingebrachte Resolution zum „Humanitarian Pledge“ bekommt die Zustimmung von 139 Staaten.

23.03.2016Forsa-Umfrage zeigt überwältigende Unterstützung für Atomwaffenverbot in Deutschland

19.08.2016 In einer Kampfabstimmung beschließt eine Arbeitsgruppe der UN (OEWG), in ihrem Schlussbericht die UN-Vollversammlung zu empfehlen, 2017 Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot aufzunehmen.

27.10.2016 Die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft stimmt im Ersten Ausschuss der UN-Generalversammlung für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot.

24.12.2016 Die UN-Vollversammlung beschließt, ab März 2017 Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot aufzunehmen.

08.01.2017 Chinas Präsident Xi Jinping spricht vor der UNO für ein globales Verbot von Atomwaffen aus.

17.02.2017 Die Bundesregierung Deutschlands wird den internationalen Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot fernbleiben. Das erklärt das Außenministerium in einem Schreiben an eine Gruppe von Friedensorganisationen.

31.03.2017 Die erste Verhandlungsrunde bei den Vereinten Nationen über einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen geht zu Ende.

13.06.2017 Dreiviertel aller wahlberechtigten Deutschen wollen, dass sich die Bundesregierung an den UN-Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot beteiligt, laut einer repräsentativen Umfrage.

07.07.2017 Nach zwei Verhandlungsrunden wird am 7. Juli 2017 in den Vereinten Nationen in New York über einen Atomwaffenverbotsvertrag abgestimmt. Dieser wird von 122 Staaten angenommen, Singapur enthält sich und die Niederlande stimmen als einziges Land dagegen.

03.08.2017 Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland sprechen ihre Zustimmung zum neuen Verbotsvertrages aus. Die Deutsche Kommission der katholischen Kirche Justitia et Pax, die katholische Friedensbewegung Pax Christi sowie der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bekräftigen ihre Forderung nach einem Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag.

30.08.2017Schwedische Medien berichten, dass die USA Schweden unter Druck gesetzt, den Atomwaffenverbotsvertrag nicht zu unterzeichnen.

20.09.2017 Mehr als 50 Staaten unterschreiben den internationalen Vertrag zum Verbot von Nuklearwaffen bei den Vereinten Nationen in New York. Der UN-Generalsekretär bedankt sich bei den Vertretern von NGOs, die für das Verbot gekämpft haben. Die NATO lehnt den neuen UN-Atomwaffenverbotsvertrag einmal mehr ab.

06.10.2017 Das norwegische Nobelkomitee verkündet, dass der Friedensnobelpreis 2017 an die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) verliehen wird. ICAN erhält den Friedensnobelpreis für die Bemühungen, Aufmerksamkeit für die Folgen eines Atomwaffen-Einsatzes zu schaffen und ein vertragsbasiertes Verbot von Atomwaffen zu erreichen.

05.12.2017 Die Bremische Bürgerschaft beschließt, den Senat aufzufordern, sich „auf Bundesebene für eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Vertrages über das Verbot von Kernwaffen einzusetzen“. [Antrag]

10.12.2017 Die Atombombenüberlebende Setsuko Thurlow aus Hiroshima und ICAN-Direktorin Beatrice Fihn nehmen den Friedensnobelpreis im Namen der rund 500 Partnerorganisationen von ICAN in Oslo entgegen.

09.01.2018 DiplomatInnen aus Österreich, Brasilien, Irland, Mexiko, Neuseeland und Südafrika und die Costa-Ricanische Botschafterin Elayne Whyte Gómez werden zu den‚Arms Control Persons des Jahres 2017" gewählt.

10.05.2019 Das Abgeordnetenhaus in Berlin beschließt, den Senat aufzufordern sich „auf Bundesebene für eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Vertrages über das Verbot von Kernwaffen einzusetzen“. [Antrag]

22.08.2019 Der rheinland-pfälzische Landtag beschließt, sich „auf Bundesebene für eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Vertrages über das Verbot von Kernwaffen einzusetzen“. [Antrag]

12.02.2020 Mit großer Mehrheit beschießt die Hamburger Bürgerschaft dem Städteappell der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen, den Atomwaffenverbotsvertrag als "einen entscheidenden Schritt zur Verwirklichung einer atomwaffenfreien Welt zu begrüßen und dem ICAN-Städteappell anzuschließen“. [Antrag]

06.08.2020 Die frühere UN-Abrüstungschefin Angela Kane erklärt im Interview mit der Tagesschau, warum sie den Atomwaffenverbotsvertrag nicht für nutzlos hält.

22.10.2020 Die Vereinigten Staaten drängen die Länder, die den UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen ratifiziert haben, ihre Unterstützung zurückzuziehen. Der Pakt nähert sich den 50 Ratifizierungen, die nötig sind, um sein Inkrafttreten auszulösen.

24.10.2020 Honduras tritt dem Vertrag zum Verbot von Atomwaffen als 50. Staat bei. Damit ist das Datum für das Inkrafttreten des Vertrags festgelegt: der 22. Januar 2021.

20.01.2021 Papst Franziskus ruft alle Staaten auf, kurz vor dem Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags, sich für eine Welt ohne Atomwaffen einzusetzen.

22.01.2021 Der Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen tritt in Kraft.

21.06.2022 Die erste Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag beginnt in Wien.

23.06.2022 Am Ende der ersten AVV-Staatenkonferenz einigen sich alle Mitgliedsstaaten auf der Wiener Erklärung und einem Aktionsplan zur Umsetzung des Vertrages.

16.11.2023 Zweite Staatenkonferenz zum UN-Atomwaffenverbot beginnt in New York und endete am 1.12. mit einem einstimmigen Abschlussdokument.

Im Wortlaut

Links/Quellen

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