24.11.2013
Im jahrelangen Atomstreit haben die so genannte P5 (die fünf UN-Vetomächte) und Deutschland eine Einigung mit dem Iran erreicht. Der Inhalt kurz beschrieben: Der Iran darf weiter Uran bis zu fünf Prozent anreichern, aber nicht darüber hinaus. Der gesamte existierende Vorrat an bis zu 20 Prozent angereichertem Uran muss unter eine Schwelle von fünf Prozent abgeschwächt, vernichtet oder so verändert werden, dass er nicht mehr angereichert werden kann. Es dürfen keine zusätzlichen Zentrifugen jeglicher Art installiert werden. Rund die Hälfte der Zentrifugen in der Atomanlage von Natans und drei Viertel der Zentrifugen in der unterirdischen Anlage Fordow werden stillgelegt. Neue Urananreicherungsanlagen dürfen gebaut werden, existierende Anlagen nicht weiter ausgebaut. Der Schwerwasserreaktor Arak darf nicht in Betrieb genommen werden und alle Arbeiten an Brennstoffen für den Reaktor sind einzustellen. Inspektoren der IAEO sollen täglichen Zutritt zu den Urananreicherungsanlagen Natans und Fordow gewährleistet sowie Zugang zu Zentrifugen-Fabriken und anderen Anlagen. Dafür werden bestimmte Sanktionen vorläufig aufgehoben und erst einmal keine neue Sanktion verhängt werden. (Quelle: Tagesschau, White House)
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