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NATO | Büchel

Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch bei Atomwaffen

Der Friedensaktivist Hermann Theisen hat Recht bekommen

20.02.2015

Eine Behörde in Rheinland-Pfalz, wo US-Atomwaffen vermutlich gelagert sind, verbot einem Friedensaktivisten, atomwaffenkritische Flugblätter vor dem Fliegerhorst in Büchel zu verteilen. Doch das Verwaltungsgericht Koblenz hält das Verbot für rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat am 11. Februar 2015 dem Friedensaktivisten Hermann Theisen aus Heidelberg Recht gegeben, der an Soldaten des Bundeswehr-Fliegerhorstes Büchel Flugblätter verteilt hatte. Die Soldaten wurden aufgefordert, sich zu Atomwaffen auf dem Gelände zu äußern. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell sah in den Flugblättern einen Aufruf zum Verrat von Dienstgeheimnissen und verbot sie. Dagegen hatte Theisen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Aus seiner Sicht habe er an das Gewissen der Soldaten appelliert und seine Auffassung zu Atomwaffen kundtun wollen, was die Kreisverwaltung hätte würdigen müssen, so der Richter des Verwaltungsgericht.

In den Flugblättern hatte der Heidelberger Friedensaktivist die Soldaten dazu aufgefordert, die Öffentlichkeit über die bevorstehende Modernisierung US-Atombomben zu informieren. Die Verwaltungsrichter zeigten Verständnis dafür, dass der Friedensaktivist auf die Gefahr der Atomwaffen aufmerksam machen wollte. Die Kreisverwaltung habe das Grundrecht des Mannes auf Meinungsfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt, befanden die Richter. Gegen das Urteil ist eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

Theisen sagte zur Verhandlung: „Die Richter kritisierten, dass die Kreisverwaltung Cochem-Zell ein Flugblattverteilverbot verfügte, ohne sich bei der Begründung sonderlich Mühe zu machen und ohne sich dabei mit der Frage der Meinungsfreiheit auseinander zu setzen“. xh (Quellen: SWR, Focus, atomwaffenfreies Blog)

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