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Marshallinseln|IGH

Marshallinseln klagen gegen Atomwaffenstaaten

24.04.2014

Die Republik der Marshallinseln hat am 24. April 2014 ein Klageverfahren beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eingeleitet. Ziel ist es, die Atomwaffenstaaten für die eklatante Verletzung des Völkerrechts und den Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag zur Rechenschaft zu ziehen. Den Staaten USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea wird im Kern vorgeworfen, ihre Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung, die aus Art. VI des Atomwaffensperrvertrags und dem Völkergewohnheitsrecht hervorgehen, nachhaltig zu verletzen. Unterstützt werden die Kläger von der internationalen Juristenorganisation IALANA. Der Vorstoß der Marshallinseln wurde von führenden Politikern der ganzen Welt, Nichtregierungsorganisationen, Nobelpreisträgern und hochrangigen Experten begrüßt.

Die Republik der Marshallinseln, selbst Opfer von 67 US-Atomwaffenversuchen, versucht weder Schadensersatz noch Kompensationsleistungen zu erreichen, sondern vielmehr geht es darum, Rechtsschutz durch Feststellungs- und Unterlassungsanträge des IGH zu erhalten. Dadurch sollen die Atomwaffenstaaten zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen gezwungen werden. Doch nur drei der neun Staaten, Großbritannien, Indien und Pakistan haben sich der Gerichtsbarkeit des IGH unterworfen. Die Übrigen werden jedoch dazu aufgerufen in diesem konkreten Fall, ihre Rechtsposition darzulegen. fm (Quelle: IPPNW)

Bild oben: Runit-Dom, ein 8m hoher Betonsarkophag versiegelt den hoch kontaminierten Teil des Eniwetok Atolls. Foto: US Defense Special Weapons Agency / gemeinfrei

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