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Initiative | UNO

Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen

10.07.2017

Nach zwei Verhandlungsrunden wurde am 7. Juli 2017 in den Vereinten Nationen in New York über einen Atomwaffenverbotsvertrag abgestimmt. Dieser wurde von 122 Staaten angenommen, Singapur enthielt sich und die Niederlanden stimmten als einziges Land dagegen. 13 weitere Staaten haben mitverhandelt, jedoch keine Stimme abgegeben. Somit haben sich knapp zwei Drittel der Staaten weltweit klar für ein Atomwaffenverbot positioniert.

Der Vertrag wird ab dem 20. September 2017 zur Unterzeichnung bereitstehen und sobald er von mindestens 50 Staaten unterzeichnet und ratifiziert wurde, wird er innerhalb von 90 Tagen in Kraft treten. Nach derzeitigen Annahmen könnte dies im Laufe des Jahres 2018 der Fall sein. Somit wird sich der Atomwaffenverbotsvertrag den anderen Verträgen zum Verbot von Massenvernichtungswaffen, wie den Verboten von chemischen und biologischen Waffen, Landminen und Streubomben anschließen.

An den Verhandlungen beteiligten sich insgesamt mehr als 140 Staaten, dazu gehörten jedoch nicht die neun Atomwaffenstaaten (USA, Russland, China, Nordkorea, Großbritannien, Frankreich, Indien, Pakistan und Israel). Auch die NATO-Staaten beteiligten sich, mit Ausnahme der Niederlanden, nicht an den Verhandlungen, da der Inhalt eines solchen Vertrages der NATO-Strategie der atomaren Abschreckung widerspricht. Die USA hatten im Vorfeld der Verhandlungen auf die Bündnisstaaten Druck ausgeübt, den Verhandlungen fern zu bleiben.

Eingeleitet wurden die Verhandlungen durch Österreich, Brasilien, Irland, Mexiko, Nigeria und Südafrika, sowie von Akteuren der Zivilgesellschaft, darunter vor allem die Internationale Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen (ICAN). Inhaltlich wird neben der Herstellung, dem Einsatz und dem Besitz auch die Androhung eines Atomwaffeneinsatzes, sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten verboten. Somit wird auch Deutschland, wenn der Vertrag in Kraft tritt, durch die Lagerung von US-amerikanischen Atomwaffen gegen geltendes Völkerrecht handeln. Außerdem enthält der Vertrag umfassende Verpflichtungen zur verbesserten Opferhilfe und zur Umweltsanierung.

Staaten im Besitz von Atomwaffen wird der Beitritt zum Vertrag ermöglicht, unter der Voraussetzung, dass sie sich innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes zur vollständigen Zerstörung ihrer Atomwaffen und zur Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen verpflichten. Außerdem werden Vertragsstaaten dazu verpflichtet, andere bei der Implementierung des Vertrages zu unterstützen, neue Vertragspartner zum Beitritt zu motivieren sowie sich zu regelmäßigen Treffen zusammenzufinden, um die Implementierung und den Fortschritt des Vertrages zu bewerten.

Kritiker bezweifeln, dass der Vertrag Auswirkungen haben wird, da sich die Atommächte und deren Verbündete von den Verhandlungen fern gehalten haben und den Vertrag, zumindest in absehbarer Zeit auch nicht unterschreiben werden. Die Vertreter der USA, Großbritannien und Frankreich gaben sogar am Tag des Vertragsabschlusses eine gemeinsame Pressemitteilung raus, in der sie deutlich machten, dem Vertrag niemals beitreten zu wollen. Sie erklärten weiterhin, dass der Vertrag eine deutliche Missachtung der Realität der internationalen Sicherheitslage darstelle. Das Konzept der atomaren Abschreckung sei für die Sicherheit in Europa und Nordasien unverzichtbar. Der Vertrag sei unverantwortungsvoll und wirke der internationalen Sicherheit entgegen, so die drei Atommächte.

Friedensaktivisten hingegen bezeichnen den Vertrag als einen historischen Schritt. Durch ihn hat die Mehrheit der Staaten ein klares Zeichen gegen Atomwaffen gesetzt und den Atommächten gezeigt, dass ihre Politik nicht länger toleriert wird. Der Vertrag „delegitimiert und stigmatisiert den Besitz von Atomwaffen und erhöht damit den Druck zur Abrüstung“, so die Abrüstungsexpertin der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) Xanthe Hall. Auch Sascha Hach, Mitglied von ICAN-Deutschland bestärkt diese Haltung: „nach Inkrafttreten des Vertrages ist der Besitz von Atomwaffen mit einem beträchtlichen diplomatischen Reputationsschaden verbunden“. Die Befürworter des Vertrages sind zuversichtlich, dass dieser Druck irgendwann auch die Atomwaffenstaaten zu einer positiveren Haltung gegenüber dem Atomwaffenverbot führen wird. Schließlich sei es bei den Verboten von Landminen und Streumunition auch der Fall gewesen, dass eine begrenzte Anzahl von Staaten vorangegangen und die Besitzerstaaten später beigetreten seien, so Hall. ez (Quellen: IPPNW, ICAN, GB-Regierung)

»Vertragstext auf englisch

»Vertragstext auf deutsch

Bild oben: Abstimmungsergebnis für den Verbotsvertrag am 7. Juli in den Vereinten Nationen. Foto: Xanthe Hall

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