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Der Mittelstreckenraketenvertrag (INF) wird ausgesetzt

11.02.2019

Am 1. Februar erklärte US-Außenminister Mike Pompeo, die USA setze ab dem 2. Februar ihre Verpflichtungen aus dem INF-Vertrag aus und leite das Verfahren zum Austritt aus dem Vertrag ein. Somit wird der Vertrag am 2. August komplett außer Kraft gesetzt, es sei denn Russland „ kehrt zur Einhaltung der Vertragsbestimmung zurück“, so Pompeo. Gleich am nächsten Tag zog Russland nach und erklärte seinerseits, die Einhaltung des Vertrags auszusetzen.

Beide Staaten geben dem jeweils anderen die Schuld an diesen Entwicklungen. Seit 2007 wirft Russland den USA vor, gegen den Vertrag zu verstoßen und seit 2014 wirft die USA Russland das Gleiche vor. Es handelt sich hier um das Verbot, landgestützte Kurz- und Mittelstreckenwaffensysteme mit einer Reichweite von 500 bis 5.500 Kilometer zu testen oder Abschussvorrichtungen für solche Waffen herzustellen.

Russland behauptet stets, dass das Raketenabwehrsystem der USA in Europa gegen dieses Verbot verstoße. Konkret geht es hier um das „Aegis ashore“-Waffensystem in Rumänien, das bald in Polen und Japan fertiggestellt wird. Die USA wirft wiederum Russland vor, einen landgestützten Marschflugkörper (SSC-8 / 9m729) gebaut und getestet zu haben, der eine unzulässige Reichweite habe. In einem letzten diplomatischen Versuch sich zu einigen  , bot Russland  eine Vor-Ort-Inspektion der Waffe am 15.Januar 2019 in Genf an. Aber die USA bestanden weiterhin auf eine komplette Zerstörung des Marschflugkörpers.  Nun fordert Russland die Zerstörung der Mk41-Start-Anlage, die beim Aegis-ashore-System genutzt wird um Raketen abzuschießen. Die landgestützte Version dieser Anlage soll nur mit wenigen Änderungen wie die seegestützte Version in der Lage sein, Marschflugkörper, die nach dem INF-Vertrag eine unzulässige Reichweite aufweisen, abzufeuern. Der Physiker Theodore Postel, US-Experte zur Raketenabwehr, bestätigte diese Behauptung.

Bereits am 2. Februar schloss der russische Präsident Wladimir Putin den künftigen Besitz von Waffensystemen mit kurz- oder mittlerer Reichweite nicht mehr aus. Dennoch werde Russland diese „in keinen anderen Regionen der Welt, auch nicht in Europa stationieren, solange es dort keine solchen Waffen aus der amerikanischen Produktion gibt“. Dennoch sagte der russische Verteidigungsminister Sergej Schoigu einige Tage später bereits, dass Russland neue landgestützte Raketen innerhalb der nächsten zwei Jahren bauen wolle.

 Auch die USA haben eigene Pläne für neue Atomwaffen schon längst in der Schublade, das hat Präsident Trump in seiner 2018 Atomwaffendoktrin bereits angekündigt. Trotzdem dauerte es Jahren, um neue Systeme zu bauen, zu testen und zu stationieren. Auch dann stellt sich weiterhin die Frage, ob die Stationierung in Europa die NATO in ihrer Einigkeit zu sehr belasten würde.

Hier wird aber oft außer Acht gelassen, dass luft- und seegestützte Waffensysteme mittlerer Reichweite nicht vom INF-Vertrag verboten sind und diese haben die USA bereits jetzt zur Genüge  um Russland abzuschrecken.

Japan rief am 5. Februar alle Länder auf, die Mittelstreckenraketen besitzen oder entwickeln, einen multilateralen Rüstungskontrollvertrag abzuschließen, der auf der Grundlage des 1987 INF-Vertrags erarbeitet werden könnte. Außenminister Taro Kono gab aber auch zu, dass die Aussicht für die Umsetzung eines solchen Vertrags sehr unwahrscheinlich ist, da China gegen die Beteiligung an einem Vertrag zur Eingrenzung von Mittelstreckenraketen sei.

Interessant ist die Frage der Rechte des US-Präsidents, die momentan oft im US-Kongress und -Senat Thema sind. Kann Donald Trump ohne weiteres aus den INF-Vertrag austreten, ohne einen Kongressbeschluss? Auf den ersten Blick würde man diese Frage bejahen, da er auch bei anderen Vereinbarungen, wie bpsw. Klimawandel oder Iran bereits auf diesen Beschluss verzichtet hat. Es handelt sich hier jedoch um ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zwischen zwei Staaten. Der Bostoner Professor Walter C. Clemens meint, dass der Austritt aus einem solchen Abkommen vom Kongress beschlossen werden müsste. Allerdings ist das in der Verfassung nicht explizit geregelt und es gibt zwei Präzedenzfälle, bei denen darauf verzichtet wurde. Einmal als Jimmy Carter 1954 einen Vertrag mit Taiwan beendete und trotz Klage aus dem Kongress, seine Entscheidung durchsetzte. Der zweite Fall war die Entscheidung von George W. Bush aus dem ABM-Vertrag auszutreten. Auch hier kamen Kongressabgeordnete rechtlich nicht dagegen an. Trotzdem argumentiert Clemens, soll der Kongress  in diesem Fall aktiv dagegen stimmen. xh (Quellen: BBC, Bulletin of Atomic Scientists (1), (2), Sputnik, US-Botschaft, US-Verteidigungsministerium)

Bild oben: Straßentheater vor der US-Botschaft in Berlin "Reden statt Rüsten". Foto: Regine Ratke / IPPNW

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