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Iran

Iran setzt Teile des Atomabkommens aus

09.05.2019

Iran hält sich nicht mehr an alle Bestimmungen des Atomabkommens, welchen sie im Juli 2015 mit China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA zustimmten. Dies ist die Reaktion auf den Ausstieg aus dem Abkommen der USA am 8. Mai 2018 sowie die Verhängung neuer US-Sanktionen. Die Sanktionen auf den iranischen Bankensektor und die Ölindustrie sowie die sekundären Sanktionen gegen Firmen, die mit dem Iran Geschäfte machen, treffen das Land besonders.

Der iranische Präsident Rouhani erklärte vor der Kabinettssitzung in Teheran, dass er an die Vertragspartner geschrieben und von seinem „legitimen Recht“ Gebrauch gemacht hat mit „einem Vertragsbruch zu entgegnen“. Das Abkommen werde nach dem Ausstieg der USA und der Verhängung weiterer Sanktionen nicht vertragsgerecht umgesetzt. Iran habe ein Jahr geduldig gewartet, aber "Wir können ja nicht alleine ein internationales Abkommen umsetzen, wenn die Gegenseite dies nicht tut", so Rouhani.

Die EU-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien konnten den sekundären Sanktionen nicht adäquat entgegnen. Mit dem neuen Zahlungssystem „Instex“ (Instrument in Support of Trade Exchanges, zu dt. Instrument zur Unterstützung von Handelsaktivitäten) wollten sie europäischen Unternehmen helfen, die US-Wirtschaftssanktionen zu umgehen. Allerdings zogen sich viele große europäische Unternehmen doch aus dem Handel mit Iran heraus, weil sie negative Konsequenzen für ihre Handelsbeziehung mit den USA befürchteten. Iran leidet seitdem sehr unter diesen Sanktionen.

Die EU lehnt zunächst jedoch die vom Iran gesetzte 60-Tage-Frist ab, räumte aber ein, dass sich ihre Reaktion auf die Ankündigung Irans stark von der Umgehensweise der USA differenziert. Die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens bestätigten erneut, dass sie trotz der geplanten Lockerung der Verpflichtungen von iranischer Seite am Abkommen festhalten wollen.

Das Aussetzen von Teilen des Abkommens ist gestaffelt: Zunächst gibt es eine 60-Tage Frist, in welcher die Vertragspartner für eine Aufhebung der Sanktionen eintreten sollen. Während dieser 60 Tage werden die Beschränkungen zur Lagerungsbegrenzung des angereicherten Urans und die Beschränkungen bezüglich der Produkte aus dem Arak- Schwerwasserreaktors nicht eingehalten. Sollten nach der Frist die Sanktionen weiterhin bestehen, wird die 3,67 Prozent Begrenzung für die Urananreicherung Irans aufgehoben. xh (Quellen: Zeit online, Guardian)

Bild oben: Iranischer Präsident Hassan Rouhani, World Economic, Davos. Foto: Remy Steinegger / CC 2.0

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