Atomwaffen A-Z

Zone frei von Massenvernichtungswaffen

Mittlerer und Naher Ost (Westasien)

Der Vorschlag für die Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone für die Region des Mittleren Ostens (Westasien) erfolgte zum ersten Mal durch den Iran und Ägypten im Jahr 1974 und wurde in der UN-Vollversammlung verabschiedet. Jedes Jahr wird eine ähnliche Resolution vorgelegt und per Akklamation verabschiedet.

1988 untersuchte der UN-Generalsekretär in einer Studie mögliche Maßnahmen zur Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten, in der die Bedingungen für eine solche Zone identifiziert und zugleich Empfehlungen für vertrauensbildende Maßnahmen vorgelegt wurden. Ein Jahr später veröffentlichte die IAEO eine technische Studie über Sicherheitsmaßnahmen in nuklearen Anlagen der Region als Vorbedingung für eine atomwaffenfreie Zone. Verhandlungen über eine solche Zone wurden jedoch nie begonnen.

1990 schlug Ägypten vor, die Zone auf alle Massenvernichtungswaffen (MVW) auszuweiten. Fünf Jahre später wurde dieser Vorschlag in den Verhandlungen über die Verlängerung des Atomwaffensperrvertrags (Nichtverbreitungsvertrag, NVV) aufgenommen und mündete in eine Resolution, die dem Schlussdokument angehängt wurde. Mit dieser Resolution und einer Reihe von verabredeten Grundsätzen und Zielen war es möglich, den NVV im Jahr 1995 unbefristet zu verlängern. Daher betrachten viele Länder, vor allem die arabischen, die Resolution von 1995 als einen neuen Eckpfeiler des NVV.

Hauptstreitpunkt sind die Vorbedingungen für die Aufnahme von Verhandlungen über eine Zone frei von MVW. Israel koppelt die Verhandlungen an die Vorbedingung eines dauerhaften Friedens und von Stabilität in der Region und sieht keine Aussicht auf Erfolg, wenn dies nicht vorher erreicht ist. Die arabischen Länder glauben, dass die Einrichtung einer Zone frei von MVW zum Frieden in der Region maßgeblich beitragen würde. Da Israel der einzige Staat im Besitz von Atomwaffen sei, sei das Gleichgewicht in der Region – zumindest beim Zerstörungspotenzial – sehr einseitig verteilt.

Ein Vertrag über eine Zone frei von Massenvernichtungswaffen würde die Unterzeichnerstaaten verpflichten, auf Atomwaffen, chemische und biologische Waffen und ihre Trägersysteme zu verzichten. Welche Trägersysteme genau im Vertrag genannt werden, wird erst durch die Verhandlungen festgelegt. Vorgeschlagen wurde, alle ballistischen Raketen mit einer Reichweite von über 150 km einzubeziehen. Die Definition von A-, B- und C-Waffen ist weniger problematisch, da andere Verträge diese bereits definieren. Die geografische Region ist zudem Gegenstand der Diskussion: 1989 hat die IAEO die Region von Libyen im Westen bis zum Iran im Osten; Syrien im Norden bis Jemen im Süden beschrieben. Eine UN-Studie erweiterte die Zone auf alle Länder in der Arabischen Liga, plus Iran und Israel. Dieses Konzept wurde von den arabischen Ländern für gut befunden, Israel hatte keine Einwände, außer zu fordern, dass die Existenz aller Staaten in der Region anerkannt werden müsste. Afghanistan, Pakistan oder Türkei gelten bisher nicht als zur Zone gehörig.

Auf der Überprüfungskonferenz des NVV 2010 wurde eine weitere Resolution zum Thema einstimmig verabschiedet. Darin wurde verabredet, dass die USA, Russland und Großbritannien sich mit dem UN-Generalsekretär und den Staaten in der Region für die Einberufung einer Staatenkonferenz zum Thema MVW-freie-Zone einsetzen würden. Für diesen Prozess sollte ein „Moderator“ gefunden werden. Der ehemalige Botschafter von Finnland, Jaakko Laajava, hat die Aufgabe übernommen. Die Konferenz soll im Dezember 2012 in Helsinki stattfinden. xh (Quellen: Arms Control Association, FAS, Informed Comment)

Bearbeitungsstand: September 2012

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Literaturhinweise

Eisenbardt, Constanze: Kernwaffenfreie Zonen: Schritte zur vollständigen nuklearen Abrüstung? In Friedensgutachten 1999, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Lit Verl., Münster, 1999

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Pande, Savita: Regional Denuclearisation, in Strategic Analysis (New Delhi)

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Sinhaseni, Norachit: Nuclear Weapon-Free Zones: Looking Ahead, in Disarmament 20, New York, 1997 1, S. 63-110

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