Atomwaffen A-Z

Die Wiener Vereinbarung

Am 14. Juli 2015 erzielten die P5+1 (China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) und der Iran in Wien eine Einigung, die den Konflikt um das iranische Atomprogramm langfristig lösen könnte. Der gemeinsame umfassende Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) enthält eine Vielzahl von Regeln auf über 100 Seiten. Er sieht technische Beschränkungen und Kontrollmechanismen vor, die gewährleisten, dass das iranische Atomprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient und nicht für die Entwicklung von Nuklearwaffen verwendet werden kann. Im Gegenzug sollen die seit 2006 gegen den Iran verhängten Sanktionen schrittweise aufgehoben werden.

Kernelemente der Vereinbarung sind:

  • In den kommenden 15 Jahren wird ausschließlich in der Natanz-Anlage Uran auf lediglich bis zu 3,67 Prozent angereichert. Irans niedrig-angereicherte Uranbestände werden für diesen Zeitraum auf 300 kg beschränkt.
  • Der Schwerwasserreaktor Arak wird umgebaut, so dass dieser nicht mehr zur Herstellung waffentauglichen Plutoniums verwendet werden kann.
  • Mehr als zwei Drittel der Zentrifugen werden eingemottet und unter Aufsicht der IAEO gestellt. 95% des angereicherten Urans werden außer Landes gebracht oder vernichtet, sein Bestand bleibt für 15 Jahre streng begrenzt.
  • Alles, was vereinbart ist, wird lückenlos überwacht. Es wurde ein robuster Mechanismus implementiert, der garantiert, dass die IAEO überall dort Zugang bekommt, wo sie ihn benötigt. Und das für bis zu 25 Jahre, was deutlich über die allgemeinen Regeln der IAEO hinausgeht.

Seit 2003 arbeitet die internationale Gemeinschaft daran, eine Einigung mit Teheran zu erzielen, um internationales Vertrauen in Irans ziviles Atomprogramm wieder herzustellen. Auf der Grundlage des Genfer Aktionsplans vom 24. November 2013 sowie dem am 2. April 2015 in Lausanne festgelegten Rahmenplan ist die JCPOA-Vereinbarung zustande gekommen. Sie ist jedoch kein Vertrag, sondern viel eher eine Sammlung freiwilliger Maßnahmen auf beiden Seiten, die erst durch die Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrates am 20. Juli rechtsverbindlich wurde. Der Sicherheitsrat beschloss zudem eine Reihe von Umsetzungsschritten, insbesondere Verfahren zur Aufhebung der Sanktionen, inklusive dem so genannten „snap-back“- Mechanismus. Demnach können gelockerte UN Sanktionen schnell und unkompliziert wieder eingesetzt werden, falls die Regierung in Teheran gegen die Vereinbarung verstößt.

90 Tage nach Verabschiedung der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats am 19. Oktober 2015, trat die Vereinbarung in Kraft (Adoption Day). Nachdem der Iran seine Vorgaben zur Begrenzung seines Atomprogramms erfüllt hatte und die IAEO dies bestätigte, haben die USA und die EU am 16. Januar 2016 ihre Sanktionen, die im Zusammenhang mit dem Atomprogramm verhängt wurden, aufgehoben (Implementation Day). Dabei wurden sieben Resolutionen aufgehoben, die der Sicherheitsrat zwischen 2006 und 2015 beschlossen hatte, womit die Arbeit des Sanktionsausschusses des UN-Sicherheitsrats beendet ist.

Der Iran kann nun wieder Öl und Gas exportieren und erhält Zugang zu seinen eingefrorenen Exporterlösen. Außerdem kann er wieder internationale Finanzkanäle verwenden. Das US-Embargo gegen den Iran bleibt dagegen in Kraft, mit Ausnahmen für Lebensmittel, Teppiche und Flugzeuge sowie für ausländische Töchter von US-Unternehmen. Sonstige US-Maßnahmen gegen den Iran wegen der Unterstützung von Terrorismus, Menschenrechtsverletzungen und Geldwäsche bleiben unberührt und gelten auch für  Unternehmen außerhalb der USA. Das Waffenembargo sowie die Handelsbeschränkungen für Güter für das iranische Raketenprogramm bleiben in Kraft. Auch jeglicher Handel mit Nukleartechnologie wird künftig durch einen internationalen Beschaffungskanal ("Procurement Channel") überwacht.

Spätestens nach acht Jahren sollen fast alle Sanktionen der EU und USA aufgehoben werden (Transition Day). Dieser Schritt könnte jedoch früher erfolgen, nämlich sobald die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) bescheinigt, dass sämtliches Nuklearmaterial im Iran ausschließlich zu friedlichen Zwecken verwendet wird und sie somit sicher ist, dass keine geheimen Aktivitäten stattfinden.

Unabhängig von diesem Verfahren sieht Resolution 2231 vor, dass die bestehenden Restriktionen in Bezug auf die Lieferung schwerer konventioneller Waffen spätestens in fünf und von Raketentechnologie in acht Jahren aufgehoben werden.

Schließlich endet nach zehn Jahren (Termination Day) die Laufzeit von Resolution 2231. Bis dahin sollen alle Sanktionen aufgehoben und die Verfahren zur Umsetzung des JCPOA beendet sein. Das iranische Atomprogramm wäre dann rechtlich entsprechenden Programmen in anderen atomwaffenfreien Staaten gemäß dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) gleichgestellt. Einige Beschränkungen iranischer Atomaktivitäten gelten jedoch bis maximal 2030 und bestimmte Transparenzmaßnahmen gar bis maximal 2040.

(Quellen: SWP, UN, Auswärtiges Amt)

Bearbeitungsstand: Dezember 2016

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