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IGH

Internationaler Gerichtshof weist Klage der Marshall-Inseln ab

05.10.2016

Die Klage der Marshall-Inseln vor dem höchsten UN-Gericht gegen die Atommächte Großbritannien, Indien und Pakistan ist gescheitert. Im Fall von Großbritannien waren die 16 Richter 8 zu 8 gespalten, entscheidend war schließlich die Stimme des Präsidenten des Gerichts, Ronny Abraham. Dem britischen Einspruch, es gebe nicht ausreichend Beweise für das Vorliegen eines Streitfalls, wurde stattgegeben. Somit sei der Internationale Gerichtshof (IGH) nicht zuständig. Die gleiche Begründung wurde von 9 zu 7 Richtern im Falle Indiens und Pakistans vertreten.

Die Marshallinseln hatten den drei Ländern vorgeworfen, ihre Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung aus dem Atomwaffensperrvertrag nicht zu erfüllen. Die ursprünglichen Klagen der Marshall-Inseln wurden am 24. April 2014 gegen alle neun Atommächte – die USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien, Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea – dem Gerichtshof vorgelegt. Das Gericht ließ jedoch nur die Fälle gegen Großbritannien, Indien und Pakistan zur Prüfung zu.

Bei einer Anhörung vor dem Gericht im März warnten die Marshall-Inseln vor den verheerenden Folgen eines nuklearen Wettrüstens. Durch Atombombentests in den 1940er und 1950er Jahren seien mehrere Inseln des Landes zerstört worden und andere nicht mehr bewohnbar, sagte Regierungsvertreter Tony de Brum.

„Unsere Bürde und die Erfahrungen nach den nuklearen Detonationen dürfen sich nie wiederholen“ erklärte die Republik der Marshall-Inseln nach dem Gerichtsurteil. xh (Quellen: Nuclear Zero, Standard)

Bild oben: Pilzwolke des Ivy-Mike-Kernwaffentests, 31. Oktober 1952. Foto: Unbekannt/gemeinfrei

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