Atomwaffen A-Z

Die Wiener Vereinbarung

Am 14.7.2015 erzielten die P5+1 (China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) und der Iran in Wien eine Einigung, die den Konflikt um das iranische Atomprogramm langfristig lösen könnte. Der gemeinsame umfassende Aktionsplan sieht technische Beschränkungen und Kontrollmechanismen vor, die gewährleisten, dass das iranische Atomprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient und nicht für die Entwicklung von Nuklearwaffen verwendet werden kann. Im Gegenzug sollen die seit 2006 gegen den Iran verhängten Sanktionen schrittweise aufgehoben werden.

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Resolutionen des UN-Sicherheitsrats

  • 31.07.2006UNSR-Resolution 1696 verlangte vom Iran, zunächst seine Urananreicherungs- und Wiederaufarbeitungsaktivitäten auszusetzen, um zu einer Lösung des Konflikts zu kommen.
  • 23.12.2006UNSR-Resolution 1737 verhängte ein Embargo auf bestimmte Güter. Dabei handelte es sich um Material, Ausrüstungen, Dienstleistungen und sonstige Unterstützungen, die dem iranischen Atomprogramm dienen.

  • 24.03.2007UNSR-Resolution 1747 Der Generaldirektor der IAEO berichtete am 22. Februar 2007, dass der Iran weiterhin die Anordnungen der IAEO sowie die Forderungen der Resolutionen 1696 und 1737 nicht umgesetzt hat. Deswegen erweiterte der Sicherheitsrat diese Sanktionen um eine Reihe von Institutionen und Privatpersonen und gab Iran sechzig Tage Zeit, der Forderung dieser Resolution nachzukommen.

  • 03.03.2008UNSR-Resolution 1803 bekräftigte die vorangegangenen Resolutionen und erweiterte die Sanktionen auf den Handel mit Gütern, die sowohl für den zivilen als auch militärischen Bereich Anwendung finden können.

  • 27.09.2008UNSR-Resolution 1835 forderte den Iran auf, seinen Verpflichtungen aus allen Resolutionen des Sicherheitsrats unverzüglich nachzukommen und die Forderungen des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation zu erfüllen.

  • 09.06.2010UNSR-Resolution 1929 verhängte ein vollständiges Waffenembargo gegen den Iran. Keine Panzer, Kampfhubschrauber, Kriegsschiffe und Raketensysteme dürften mehr an den Iran verkauft werden. Schiffe mit Frachtgut für den Iran können durchsucht werden, Auslandskonten wurden eingefroren und Investitionstätigkeiten im Ausland unterbunden.

  • 08.06.2011UNSR-Resolution 1984 verlängerte das Mandat der Expertengruppe, die in Resolution 1929 etabliert wurde, für weitere zwölf Monaten.

  • 07.06.2012UNSR-Resolution 2049 verlängerte das Mandat der Expertengruppe, die in Resolution 1929 etabliert wurde, für weitere zwölf Monaten.

  • 05.06.2013UNSR-Resolution 2105 verlängerte das Mandat der Expertengruppe, die in Resolution 1929 etabliert wurde, für weitere zwölf Monaten.

  • 09.06.2014UNSR-Resolution 2159 verlängerte das Mandat der Expertengruppe, die in Resolution 1929 etabliert wurde, für weitere zwölf Monaten.

  • 09.06.2015UNSR-Resolution 2224 beschließt, das Mandat der Sachverständigengruppe, die den Ausschuss zur Überwachung der Sanktionen im Zusammenhang mit dem Nuklearprogramm Irans unterstützt, bis zum 9. Juli 2016 zu verlängern und spätestens am 9. Juni 2016 einen entsprechenden Beschluss hinsichtlich einer weiteren Verlängerung zu fassen.

  • 20.07.2015UNSR-Resolution 2331 billigt den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan zum Nuklearprogramm Irans.

Bearbeitungsstand: Juli 2015

Berichte und Resolutionen der IAEA

  • 09.02.2007Bericht des IAEO-Generaldirektors GOV/2007/7
  • 22.02.2007Bericht des IAEO-Generaldirektors GOV/2007/8
  • 23.05.2007Bericht des IAEO-Generaldirektors GOV/2007/22
  • 30.08.2007 Bericht des IAEO-Generaldirektors GOV/2007/48
    Der Bericht gibt an, dass die Anreicherungsanlage in Natans weniger angereichertes Uran produziert als angenommen. Zudem wird die Angaben des Irans über das bereits hergestellte Uran von der IAEO bestätigt. Weiterhin gibt der Bericht an, dass der Iran und die IAEO ein Abkommen geschlossen haben, nach dem der Iran sich zu mehr Transparenz in Bezug auf die Vergangenheit und Zukunft seines Atomprogramms gegenüber der IAEO und zum Aufbau weiterer Sicherheitsmaßnahmen bereit erklärt. Nach dem Abkommen sollen verschiedene Fragen der IAEO im Bezug auf das Programm geklärt werden, beispielsweise, warum die IAEO Spuren von hochangereichertem Uran im Iran finden konnte. 07.09.2007 korrigierte Version (GOV/2007/48/Corr.1).
  • 15.11.2007 Bericht des IAEO-Generaldirektors GOV/2007/58
    Die IAEO erklärt, dass die Informationen des Irans in Bezug auf ungeklärte Fragen aus dem Abkommen vom August mit den Informationen der IAEO übereingestimmt haben. Die Agentur warnte aber, dass sie immer weniger Wissen über die aktuellen Vorgänge im Atomprogramm des Irans besäße, weil dieser sich weigerte, das Zusatzprotokoll über Transparenz vom August 2007 umzusetzen. Der Bericht gibt auch an, dass der Iran weiterhin niedrig angereichertes Uran produziert.
  • 22.02.2008 Bericht des IAEO-Generaldirektors GOV/2008/4
    Der Bericht gibt Auskunft über die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen im Iran. Alle unklaren Fragen, die 2007 ausgemacht wurden, konnten demnach aufgeklärt werden. Nicht geklärt werden konnte hingegen, ob der Iran Studien zur Herstellung von Nuklearwaffen vorgenommen hat. Dafür hatte die USA umstrittene Dokumente von einem, aus dem Iran gestohlenen Laptop vorgelegt. Der Bericht gibt an, dass die IAEO keine Verwendung von Spaltmaterial in Bezug auf die mutmaßliche Studien nachweisen konnte.
  • 26.05.2008 Bericht des IAEO-Generaldirektors GOV/2008/15
    Der Bericht gibt an, dass die IAEO weiterhin bestätigen kann, dass der Iran nichts von seinem angegebenen angereichertem Uran abgezweigt oder verlagert hat. Weiterhin hat der Iran neue und modernere Zentrifugen installiert, welche, ebenso wie die älteren weiterhin ungestört funktionieren. Die IAEO konnte weitere Elemente des iranischen Atomprogramms, etwa den Bau des Schwerwasserreaktors in Arak, überwachen. Der Iran gestatte der IAEO keinen Zugang zu seinen Anreicherungsanlagen, dies wäre jedoch auch nur freiwillig gewesen. Der Iran erklärte gegenüber der IAEO, dass die Anschuldigungen der USA in Bezug auf Studien zur Herstellung von Atomwaffen nicht authentisch seien, oder sich auf Tests für konventionelle Anwendungen beziehen würden.
  • 15.09.2008 Bericht des IAEO-GeneraldirektorsGOV/2008/38
    Die IAEO berichtet, dass sie weiterhin nicht in der Lage ist, die Vorwürfe gegenüber dem Iran in Bezug auf Studien zu Herstellung von Atomwaffen zu entkräften, weil dieser sich weiterhin weigere das Zusatzprotokoll vom August 2007 umzusetzen. Die IAEA konnte allerdings auch keinerlei Hinweise für die Verwendung von Spaltmaterial für die mutmaßlichen Studien finden. Weiterhin konnten auch keine Hinweise auf die Herstellung von Teilen von Atomwaffen gefunden werden.
  • 19.11.2008Bericht des IAEO-Generaldirektors GOV/2008/59

Bearbeitungsstand: Januar 2020

 

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