Atomwaffen A-Z

UN-Resolution 1 (1946)

In ihrer allerersten Resolution (A/RES/1 (I)) beschließt die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) am 24. Januar 1946 in London eine Atomenergie-Kommission (AEC) einzurichten.

Die Resolution der UNGA war einstimmig und übertrug dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung dafür, die Beseitigung von Atomwaffen zu ermöglichen.

Die Kommission soll konkrete Vorschläge zu folgenden Themen unterbreiten:

  1. für die Ausweitung des Austausches von wissenschaftlichen Grundinformationen zwischen allen Nationen zu friedlichen Zwecken;
  2. für die Kontrolle der Atomenergie in dem Umfang, der erforderlich ist, um ihre ausschließliche Verwendung zu friedlichen Zwecken zu gewährleisten;
  3. für die Beseitigung der Atomwaffen und aller anderen großen, zur Massenvernichtung geeigneten Waffen aus den nationalen Arsenalen;
  4. für wirksame Sicherheitsvorkehrungen durch Inspektionen und andere Mittel zum Schutz der Staaten, die die Bestimmungen einhalten, gegen die Gefahren von Verstößen und Umgehungen.

Der US-amerikanische Vertreter in der Atomenergie-Kommission, Bernard Baruch, schlug im Juni 1946 einen konkreten Plan (Baruch-Plan) auf der Grundlage des Acheson-Lilienthal-Reports vor, nach dem alle verbleibenden Atombomben abgerüstet und die weitere, friedliche Entwicklung der Atomkraft unter Kontrolle der Vereinten Nationen gestellt werden sollte — allerdings ohne Veto-Möglicheit für den UN-Sicherheitsrat. Die ausschließlich friedliche Nutzung des spaltbaren Materials sollte durch ein Sanktionssystem und Kontrollen (z.B. Vorort-Inspektionen) überwacht werden.

Der Baruch-Plan scheiterte an den Differenzen zwischen den USA und der UdSSR.

»Im Wortlaut: UNGA Res 1 (I)

xh (Quellen: Vereinte Nationen, IALANA)

Bearbeitungsstand: Januar 2021

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