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US-Indien-Abkommen

engl.: US-India Agreement or US-India Deal

Das Abkommen wurde im Juli 2005 durch den US-amerikanischen Präsidenten Bush und den indischen Premierminister Singh bekannt gegeben.

Auf US-amerikanischer Seite basiert das Abkommen auf einem so genannten »123 Agreement« im Rahmen des Atomic Energy Act (1954). Dieser sieht einen Kooperationsvertrag als Grundlage eines nuklearen Handels vor, in dem die Bedingungen für den Transfer ziviler Nukleartechnologie festgehalten werden.  Die USA begründete den Schritt damit, dass die bilateralen Beziehungen durch den Aufbau einer strategischen Partnerschaft verbessert werden sollen und das Abkommen einen beiderseitigen Nutzen beinhalte.

Die Brisanz dieses Vertrages liegt darin, dass der Vertragspartner Indien kein Mitglied des Atomwaffensperrvertrages oder des Kernwaffenteststoppvertrages ist und somit keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingegangen ist, sich ausschließlich einer zivilen Nutzung nuklearer Materialien zu verschreiben und dies durch flächendeckende Kontrollen der IAEO überprüfen zu lassen. Darüber hinaus unterlag Indien, aufgrund von Atomtests, seit den frühen 1970er Jahren Sanktionen im internationalen Nuklearhandel.

Da sich die indische Regierung weiterhin weigert, die beiden Verträge des internationalen Nichtverbreitungssystems zu unterzeichnen, bedurfte das Inkrafttreten des Vertrages neben der Zustimmung des US-Kongresses, eine des IAEO-Gouverneurrates sowie der Gruppe der Nuklearen Lieferländer (Nuclear Supplier Group, NSG). Nachdem der Gouverneursrat der IAEO den Entwurf eines nuklearen Sicherheitsabkommens (safeguard agreement) einstimmig angenommen hat und auch die NSG trotz zuvor geäußerter Bedenken in einem zweiten Treffen Indien die benötigte Ausnahmegenehmigung (waiver) gewährte, war der Weg für das Inkrafttreten des Abkommens geebnet.

Während Befürworter des Abkommens argumentieren, dass mit dem Abkommen Indien außerhalb der Nichtverbreitungsverträge Zugeständnisse abgerungen werden konnten (Kontrolle von 14 der 22 existierenden Atomreaktoren durch die IAEO zugesagt, Vertrag beinhaltet Bedingung, dass keine Atomtests durchgeführt werden dürfen). Kritiker hingegen sehen Indien – trotz seiner weiterhin bestehenden Weigerung, den NPT bzw. den CTBT zu unterzeichnen – damit faktisch als Atommacht anerkannt, was heißt, dass der indischen Regierung Privilegien eingeräumt werden, ohne entsprechend umfangreiche Verpflichtungen zu verlangen. Befürchtet wird, dass Indien den nuklearen Handel nutzen wird, um seine nukleares Arsenal aufzustocken, was in der Konsequenz – u.a. aufgrund der gespannten Beziehungen zu Pakistan, zu einem Rüstungswettlauf in Asien resultieren könnte. Insgesamt gesehen würde, laut Kritiker, durch die Legitimierung Indiens als Atommacht dem internationalen Nichtverbreitungssystem ein riesiger Schaden zugefügt.
Nach der positiven Entscheidung im US-Kongress haben die USA und Indien nun im Oktober 2008 das Abkommen endgültig unterzeichnet. (Ina Uhlich, IPPNW)

Bearbeitungsstand: November 2008

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