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Großbritannien

Großbritannien lehnt die Rechtsprechung des IGH bezüglich nuklearer Waffen ab

05.04.2017

Das Vereinigte Königreich ist die einzige, gemäß des Nichtverbreitungsvertrags (NVV), anerkannte Atommacht, die die Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) verpflichtend anerkennt. Jetzt rudert sie zurück und fügt der Anerkennung des IGHs den Zusatz bei, dass Gerichtsverfahren bezüglich atomarer Waffen und Abrüstung gegen Großbritannien nur unter Einbezug aller nach dem NVV anerkannten Atomwaffenstaaten möglich sein sollen.

Die Anerkennung der Gerichtsbarkeit des IGHs seitens Großbritanniens ist insofern bemerkenswert, als das sie die einzige Atommacht darstellen, die dem IGH ein Mandat einräumen. Jeder souveräne UN Mitgliedsstaat bestimmt selbst den Umfang der Gerichtsbarkeit, welcher auf den Internationalen Gerichtshof übertragen wird. Indien und Pakistan erkennen diesen an, gelten jedoch nicht als Atommacht gemäß des NVV. Die völkerrechtliche Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung trifft jedoch nur Mitglieder des NVV, was in der Kombination Großbritannien zum einzigen vom IGH belangbaren Staat diesbezüglich macht.

2016 sah sich das Vereinigte Königreich mit einer Klage seitens der Marshallinseln konfrontiert, welche in der Vergangenheit schwer unter den Umweltschäden, als Folgen zahlreicher Atomwaffentests der USA, zu Leiden gehabt haben. Die Klage bringt vor allem die Frustration vieler atomwaffenfreien Staaten über die gescheiterte Abrüstung und das anhaltende nukleare Wettrüsten zum Ausdruck.* In einer knappen Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs wurde die Zulässigkeit der Klage mit 8 zu 8 Richterstimmen zurückgewiesen, wobei die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend war.

Um weiteren potentiellen Klagen zu entgehen heißt es in einer schriftlichen Erklärung vom 23.02.2017 des britischen Außenministeriums: „[…] schließt die Rechtsprechung des Gerichts (IGH) in allen Fällen bezüglich nuklearer Waffen und/oder nuklearer Abrüstung aus, es sei denn die anderen vier Atommächte nach dem Atomwaffensperrvertrag akzeptieren die Gerichtsbarkeit des Gerichts […] Die Regierung glaubt nicht, dass Handlungen seitens des Vereinten Königreichs bezüglich solcher Waffen und nuklearer Abrüstung isoliert betrachtet werden können.“

Dies bedeutet, dass – ohne Einbezug der anderen Atommächte Frankreich, China, Russland und den USA – ein Gerichtsverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof künftig nahezu ausgeschlossen ist.

Für andere von Atomwaffentests betroffenen Staaten, wie Australien oder Kiribati, war der von den Marshallinseln vorgebrachte Fall ein enttäuschender Testlauf. Großbritannien hat des Weiteren hinzugefügt, dass die Grenze für zurückliegende Fälle auf 1987 angehoben werden soll. Von den insgesamt 45 Atomwaffentests des Vereinten Königreichs sind jedoch, nach (einschließlich) 1987, nur vier an der Zahl vorgenommen worden, was eine Involvierung des Internationalen Gerichtshofs weiterhin beschränkt.

„Die Implikationen für die globale Sicherheit sind ernüchternd. Eine solche Doppelmoral liefert für Staaten wie Nordkorea oder Israel keinerlei Anreize sich in nuklearen Fragen dem Völkerrecht zu unterwerfen, geschweige denn eine atomare Abrüstung voranzutreiben.“, bewertet Sebastian Brixey-Williams Abrüstungsexperte bei BASIC den Vorgang. ds (Quellen: BASIC, IALANA, Arms Control Association)

Siehe auch: Internationaler Gerichtshof weist Klage der Marshall-Inseln ab, 05.10.16

Bild oben: IGH-RichterInnen bei der Anhörungen zur Klage der Marshall-Inseln. Foto: UN/IGH

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