Belarus, Kasachstan und Ukraine
Die drei Staaten Belarus (Weißrussland), Kasachstan und Ukraine gingen aus der ehemaligen Sowjetunion hervor. Auf ihrem Territorium befanden sich während des Kalten Krieges wichtige militärische Basen, verschiedene Testgelände und Stützpunkte für Atomwaffen. Die Ukraine war deswegen im Besitz von fast 5.000 strategischen und taktischen Waffen. Weißrussland besaß mehr als 800 strategische und taktische Atomwaffen und Kasachstan verfügte über 1.400 nukleare Sprengköpfe auf ballistischen Interkontinentalraketen und strategischen Bombern.
Alle drei Länder verfolgten nach dem Zusammenbruch der UdSSR das Ziel, atomwaffenfrei zu werden. Am 21. Dezember 1991 kündigten die drei sowjetischen Republiken in der Alma-ata-Erklärung an, dass alle taktischen Atomwaffen bis 1. Juli 1992 zurück nach Russland geschickt werden. In der Alma-ata-Vereinbarung zu strategischen Streitkräften vom 30. Dezember 1991 einigten sich Kasachstan, Weißrussland, Ukraine und Russland darauf, dass sie fortan über die Atomstreitkräfte der ehemaligen Sowjetunion gemeinsame Kontrolle haben werden.
Auf dem Weg zur nuklearen Abrüstung traten alle drei Länder dem START 1 Vertrag in den Jahren 1992 bzw. 1993 bei. Am 14. Januar 1994 unterschrieben die USA, Russland und die Ukraine eine trilaterale Erklärung zur Übergabe aller ehemaligen sowjetischen strategischen Atomwaffen an Russland.
Am 5. Dezember 1994 wurde das „Budapester Memorandum“ im Rahmen eines Gipfeltreffens der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) unterzeichnet. Mit dem Memorandum verpflichteten sich die USA, Russland und Großbritannien (China und Frankreich legten abgeschwächte Versionen ab) in drei getrennten Erklärungen, die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie die existierenden Grenzen von Belarus, der Ukraine und Kasachstan zu respektieren. Im Gegenzug sollen diese Länder auf den Besitz von Nuklearwaffen verzichten. Gleichzeitig verpflichteten sich die USA, Frankreich, Russland und Großbritannien, auf Gewalt bzw. auf die Androhung von Gewalt zu verzichten. Keine Waffen dürfen demnach jemals gegen die Unterzeichnerstaaten eingesetzt werden, außer zur Selbstverteidigung oder anderweitig in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen. Im Artikel 3 wurde auch auf jeglichen ökonomischen Zwang verzichtet. Das Memorandum war eine Vereinbarung ohne Sanktionsmechanismus und blieb daher schließlich wirkungslos.
Kasachstan erreichte das Ziel, atomwaffenfrei zu sein, im Jahr 1995, Belarus und die Ukraine 1996. Alle nuklearen Sprengköpfe, Interkontinentalraketen und Bomber wurden entweder an Russland zurückgegeben oder materialgerecht entsorgt. Dabei erhielten die beteiligten Länder teils finanzielle Unterstützung und Aufwandsentschädigungen für den freiwilligen Abbau der Waffenarsenale von den USA.
Die Umsetzung des Vorhabens war besonders für Kasachstan mit wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Vor dem Zusammenbruch der UdSSR war es eine der florierendsten Waffenproduktionsstätten Asiens, unter anderem für Beryllium, Uranerz, Anti-Schiff-Raketen (Seezielflugkörper) und Torpedos. Heute befindet sich lediglich noch der russische Weltraumbahnhof Baikonur in Benutzung.
Am 8. September 2006 unterzeichnete Kasachstan den Vertrag von Semei, der die atomwaffenfreie Zone Zentralasiens regelt. go/xh
Bearbeitungsstand: Dezember 2021