Atomwaffen A-Z

Zweischlüssel-Abkommen

engl.: two party key control treaty oder: two key international arms control treaty

Regelung zum Einsatz von US-amerikanischen Atomwaffen durch NATO-Verbündete. In diesem Fall bleiben die Gefechtsköpfe in der Hand der vor Ort anwesenden amerikanischen Überwachungsteams, während die Trägersysteme sich im Besitz der Verbündeten befinden, die auch die Bedienungsmannschaften stellen. Dadurch sind beide Seiten in der Lage, einen Einsatz der Atomwaffen zu verhindern. Zusätzlich ist jeder Gefechtskopf gegen nicht autorisierten Gebrauch durch einen elektronischen Verschluss (PAL) gesichert. Die in Büchel (Eifel) gelagerten atomaren Fliegerbomben unterliegen dem Zweischlüssel-Abkommen. (LL)

Bearbeitungsstand: Oktober 2004

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