Atomwaffen A-Z

via IGH

Internationaler Gerichtshof (IGH)

engl.: International Court of Justice (ICJ)

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist das Hauptorgan der Rechtsprechung der Vereinten Nationen (Charta der Vereinten Nationen, Art. 92 ff.).

Er hat zwei Funktionen: Er entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten und fungiert als Gutachter in Rechtsfragen, die ihm von dazu autorisierten internationalen Organisationen vorgelegt werden. Die fünfzehn Richter des Internationalen Gerichtshofes werden von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewählt.

Dem IGH wurde nach Art. 96 der UN-Charta von der UN-Generalversammlung die folgende Frage gestellt: „Kann die Androhung des Einsatzes oder der Einsatz von Atomwaffen unter bestimmten Umständen völkerrechtlich legal sein?“ Diese Frage kam durch eine zivilgesellschaftliche Initiative mit dem Titel "World Court Project" zustande, die 1994 eine UN-Resolution herbeiführte. Im Laufe des Jahres 1995 wurden schriftliche und mündliche Stellungnahmen gelesen und gehört. Es dauerte acht Monate, bevor der IGH sein Rechtsgutachten fertigstellte, das auch sehr viele abweichende Meinungen enthielt.

Am 8. Juli 1996 hat der Gerichtshof in einem Gutachter-Verfahren nach Art. 96 der UN-Charta eine Entscheidung getroffen, die für die künftige Rolle von Atomwaffen von großer Bedeutung hat. Die Kernaussage des Richterspruchs lautet: Die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen verstoßen generell/grundsätzlich („generally“) gegen das Völkerrecht und im besonderen gegen die Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts. (Dieter Deiseroth)

Mit sieben gegen sieben Stimmen, mit der ausschlaggebenden Stimme des Präsidenten hat der Gerichtshof festgestellt: „dass die Bedrohung durch oder die Anwendung von Atomwaffen generell im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlichen Regeln des internationalen Rechts und insbesondere den Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts stehen würde.

Der Gerichtshof konnte jedoch in Anbetracht des damligen Völkerrechtsstatus und der ihm zur Verfügung stehenden grundlegenden Fakten nicht definitiv entscheiden, ob die Bedrohung durch oder Anwendung von Atomwaffen in einer extremen Notwehrsituation, in der das reine Überleben eines Staates auf dem Spiel stehen würde, rechtmäßig oder unrechtmäßig sein würde.

Darüber hinaus beschloss der Gerichtshof einstimmig: "Es besteht eine völkerrechtliche Verpflichtung, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zur nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen." (Quelle: IGH-Rechtsgutachten)

»Das IGH-Rechtsgutachten im Wortlaut (PDF)
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Bearbeitungsstand: Juli 2021

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