Atomwaffen A-Z

Projekt Weltgerichtshof

engl.: World Court Project

Das Projekt wurde in Mai 1992 öffentlich gestartet von den Internationen Ärzten für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), der Internationalen Vereinigung von Juristen gegen Kernwaffen (IALANA) und dem Internationalen Friedensbüro (IPB). Es befasst sich mit der gerichtlichen Überprüfung der Frage, ob der Einsatz von Atomwaffen »im Hinblick der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit« völkerrechtswidrig sei.

Die Idee, den Einsatz von Atomwaffen von dem Internationalen Gerichtshof völkerrechtlich prüfen zu lassen, ist aber viel älter. Sie wurde 1987 erstmals in Neuseeland vorgestellt, von dem pensionierten Richter Harold Evans, dem »Vater des Projekts«. Er schrieb einen offenen Brief an die Premierminister Neuseelands und Australiens, in dem er sie bat, eine Aktion zu initiieren, die zu einem Gutachten des Gerichtshofes bezüglich des Rechtsstatus von Atomwaffen führen sollte.

Nach langer Lobby-Arbeit der IPPNW verabschiedete am 14. Mai 1993 die 46. Weltgesundheitsversammlung (das höchste Organ der WHO) in Genf eine historische Resolution, die sich wahrscheinlich als Meilenstein in der Geschichte der Abrüstung erweisen wird. Sie enthält die Anweisung an die Weltgesundheitsorganisation, beim Internationalen Gerichtshof ein Gutachten darüber anzufordern, welcher rechtliche Status dem Einsatz nuklearer Waffen zukommt. Die Resolution wurde von 22 Staaten eingebracht und in einer Geheimabstimmung mit 73 Stimmen, bei 40 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen verabschiedet.

Mit einem Schreiben vom 27. August 1993 ersuchte der Generalsekretär der WHO, Dr. Hiroshi Nakajima, den Internationalen Gerichtshof in offizieller Form um ein Rechtsgutachten in folgender Frage: »Wäre der Einsatz von Atomwaffen durch einen Staat in einem Krieg oder einem anderen bewaffneten Konflikt im Hinblick auf die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt ein Verstoß gegen die Verpflichtungen dieses Staates gemäß Völkerrecht und der Satzung der WHO?«

Die IALANA konzentrierte ihre Bemühungen auf die Generalversammlung der UN. Im Herbst 1994 wurde eine von den Ländern der blockfreien Staaten befürwortete Resolution ebenfalls mit 78 zu 43, bei 38 Enthaltungen, verabschiedet, in der um ein Gutachten vom Gerichtshof ersucht wird. Die Frage der UN unterscheidet sich von der WHO-Frage insofern, als sie auch die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen in Frage stellt: »Kann die Androhung des Einsatzes oder der Einsatz von Atomwaffen unter bestimmten Umständen völkerrechtlich legal sein«?

Die Koalition der drei Organisationen IPPNW, IALANA und IPB suchte andere unterstützende Organisationen aus allen Ländern der Welt für das Projekt. Das Projekt hat heute über 500 unterstützende Organisationen. In Großbritannien, Kanada und Neuseeland wurden Bürgerinitiativen mit dem Namen World Court Project gegründet. Aus Großbritannien kam die Idee (von der Organisation International Law and Peace), eine „Erklärung des öffentlichen Gewissens“ abzugeben. Diese Idee beruht auf der Haager Konvention von 1899 und 1907. In der Präambel der Konvention ist die so genannte de Martens-Klausel enthalten, die festlegt, dass in Fällen, die in der Konvention nicht geregelt sind, „nach den Gesetzen der Menschlichkeit und dem Diktat des öffentlichen Gewissens“ entschieden wird.

Der Internationale Gerichtshof entschied, die zwei Fragen zusammen zu behandeln. Dass 44 Staaten schriftliche Stellungnahmen beim Gerichtshof einreichten, zeigt, wie stark Friedensaktivisten sich engagierten. Bis September 1994 wurden dem IGH 35 Stellungnahmen zu der WHO-Frage eingereicht. 23 davon sprachen sich mehr oder weniger für die Ächtung der Atomwaffen aus, 9 für Nichtbefassung oder sogar für die Legalität von Atomwaffen. Bis Juni 1995 reichten 27 Staaten Stellungnahmen zur UN-Frage ein, 18 davon für Illegalität, 1 Staat war unentschieden, und 8 sprachen sich für Nichtbefassung oder Legalität von Atomwaffen aus. Deutschland gehörte zu dem Nichtbefassungslager.

Die mündlichen Verhandlungen liefen vom 30. Oktober bis zum 15. November 1995. 25 Staaten wollten ursprünglich aussagen. In letzter Minute aber sprangen drei der blockfreien Staaten ab: Kolumbien, Guyana und Nauru. Die drei Staaten gehörten zuvor zu den stärksten Unterstützern des Projekts. Bislang wurde keine Erklärung für diesen überraschenden Rückzieher abgegeben. Es ist zu vermuten, dass ähnlicher Druck wie bei der Konferenz über den Atomwaffensperrvertrag im Mai dieses Jahres ausgeübt worden ist.

Die Verhandlung begann mit der Aussage der WHO. Im Vordergrund der Stellungnahme stand die Begründung, warum die WHO meint, überhaupt berechtigt zu sein, eine solche Frage beim Gerichtshof klären zu lassen. Die Kompetenz der WHO in dieser Frage wurde u.a. von allen Atomwaffenstaaten verneint. Die WHO begründete ihre Berechtigung zur Fragestellung, indem sie die Arbeit der WHO im Bereich der Prävention eines Atomkriegs schilderte. Diese Kompetenz bestritt u.a. Deutschland sowohl in seiner schriftlichen Stellungnahme als auch in der mündlichen Verhandlung. Dr. Hartmut Hillgenberg, Direktor der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes, erklärte, die Fragen nach der Legalität des Einsatzes von Atomwaffen seien deshalb unzulässig, weil sie politisch und nicht juristisch zu beantworten seien. Eine Ächtung der Atomwaffen, so argumentierte er, würde ihre Abrüstung ver- und die Atomteststopp-Verhandlungen im kommenden Jahr behindern. Er erklärte dem IGH zudem, dass Atomwaffen erfolgreich Freiheit und Frieden erhielten.

Die japanische Regierung präsentierte als Zeugen die Bürgermeister von Hiroshima und Nagasaki. Dies war u.a. dem enormen Druck japanischer Bürgerinitiativen geschuldet. In einem parallel zur Verhandlung stattfindenden NGO-Seminar zum Projekt Weltgerichtshof wurde berichtet, dass die zwei Bürgermeister von der Regierung klare Anweisungen erhalten hatten, zwar im Endeffekt für die Illegalität zu plädieren, das Wort Illegalität aber nicht zu erwähnen. Diese Anweisung wurde von den Bürgermeistern nicht befolgt; daraufhin distanzierte sich die japanische Regierung von den Ausführungen. Die Richter waren sichtbar bewegt von japanischen Schilderungen, die die Auswirkungen der Atombombenabwürfe auf die Bevölkerung der zwei Städte beschrieben.

Die wichtigste Stütze der Atommächte ist die deutsche Regierung. Wie bereits oben erwähnt, erklärte der deutsche Vertreter, dass die Ächtung der Atomwaffen Abrüstung verhindern würde und betonte die positive Rolle der Atomwaffen, die erfolgreich Frieden und Freiheit erhielten. Was sogar der IGH-Richter Schwebel in Frage stellte, entspricht der Verdrehung der Tatsachen, denn der deutsche Vertreter verschwieg damit, dass die Atomwaffen in den letzten 50 Jahren weder die Kriege in Bosnien, Ruanda, Somalia, Tschechenien, Afghanistan, Vietnam noch all die anderen Kriege auf der Welt verhindert haben. Aus diesem Grund ist die Haltung der deutschen Bundesregierung äußerst unbefriedigend. Viele glauben, dass Deutschland wegen seines Verzichts auf Atomwaffen diese prinzipiell ablehnen würde. Doch die deutsche Regierung spricht sich nicht prinzipiell gegen Atomwaffen aus, sondern ist lediglich politisch und völkerrechtlich durch ihre Geschichte in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Präsident Chirac bietet bereits die Mitverfügung an. Spätestens wenn Europa ein Bundesstaat wird, ist Deutschlands Verzicht fraglich, weil Europa ein Atomwaffenstaat werden wird. Für diese Mitverfügung hält die Bundesregierung sich alle Türen offen.

Mehrfach wurde vor Gericht gewürdigt, dass es dem Engagement vieler Friedensorganisationen zu verdanken sei, dass der IGH die Legalität von Atomwaffen überprüfe. Wie der Justizminister von Neuseeland bekräftigte, wäre eine Verurteilung ein wichtiger Schritt in Richtung Abschaffung der Atomwaffen. Es bleibt aber offen, wie der Gerichtshof entscheiden wird. Ein Urteil ist erst Anfang 1996 zu erwarten. Selbst wenn entschieden würde, dass Atomwaffen nicht »inhuman« seien und nicht völkerrechtswidrig mehr Zivilisten als Soldaten treffen, werden viele Menschen weiterhin die Frage stellen: Warum sind chemische und biologische Waffen völkerrechtswidrig, atomare Waffen aber nicht? (Xanthe Hall, W&F 4/95)

Bearbeitungsstand: Juni 2007

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