Atomwaffen A-Z

Japan

Japan ist bisher das einzige Land, das durch die Abwürfe US-amerikanischer Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki 1945 Opfer eines nuklearen Angriffs wurde. An den Folgen des Abwurfs der Atombombe durch die USA am 6. August 1945 auf Hiroshima starben bis heute mehr als 250.000 Menschen. Mit der Kapitulation Japans am 2. September 1945 endete der Zweite Weltkrieg.

Nach Kriegsende gab sich Japan eine Demokratische Verfassung. Darin verzichtete das Land für alle Zeit auf das Recht zur Kriegführung:

Art. 9, Abs. 1: »In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten«.

Art. 9, Abs. 2: »Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegsführung wird nicht anerkannt«.

Obwohl Japan auf Grund seiner Verfassung auf Streitkräfte verzichtet hat, betrachtet es der Staat als legitim, so genannte »Selbstverteidigungskräfte« zu unterhalten. Seit 2007 unterstehen alle Soldaten dem neu gegründeten Verteidigungsministerium. Die Truppen haben sich bis heute an keinen militärischen Aktionen beteiligt. In jüngster Zeit mehren sich die Stimmen, die eine Änderung bzw. Aufhebung des Artikels 9 fordern, um die Aufgaben und Fähigkeiten der japanischen Armee deutlich auszuweiten. Dabei argumentiert die Regierung in Tokio folgendermaßen: »Die Verfassung verbietet Japan nicht notwendigerweise den Besitz jedweder Art von Waffen, selbst wenn diese nuklearer Art sein sollten, wenn diese zur Verteidigung des Landes das erforderliche Minimum sind« (Antwort des Kabinetts auf eine Abgeordnetenanfrage). In dem Bericht erklärte die Regierung weiter, dass Japan aber niemals Atomwaffen besitzen werde, und verwies damit auf seine seit Jahrzehnten geltende Anti-Nuklearwaffenpolitik. Tokio hatte sich 1967 einem Kurs verpflichtet, nach dem weder der Besitz oder die Herstellung noch die Stationierung von Atomwaffen auf japanischem Boden erlaubt sind. (LL)

Bearbeitungsstand: Oktober 2008

siehe auch: Atombombe
siehe auch: Hiroshima
siehe auch: Kalter Krieg
siehe auch: Nagasaki

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