Joint Denunclearisation Declaration (JDD)
Die gemeinsame Erklärung wurde am 20. Januar 1992 von Süd- und Nordkorea durch ihre jeweiligen Premiers unterschrieben: für Südkorea Chung Won-shik und für Nordkorea Yon Hyong-muk. Am 19. Februar trat sie in Kraft.
Mit der Erklärung vereinbarten die beiden Länder, Atomwaffen nicht zu testen, zu bauen, zu produzieren, zu erwerben, zu besitzen, zu lagern, zu stationieren oder einzusetzen. Sie verpflichteten sich außerdem dazu, Atomkraft nur für friedliche Zwecke zu nutzen und keine Anlagen zur nuklearen Wiederaufarbeitung oder Urananreicherung zu besitzen.
Um die Vereinbarung zu verifizieren, sollten Inspektionen von Orten stattfinden, die vom jeweils anderen Staat ausgewählt und gemeinsam vereinbart werden. Bis zum 19. März 1992 sollte eine gemeinsame nukleare Kontrollkommission eingerichtet werden, die die Entnuklearisierungs-Erklärung umsetzt. Seit 1993 konnte diese Kommission keine Übereinkunft über Inspektionen erreichen und ist seitdem festgefahren. Das letzte Treffen der Kommission fand im Januar 1993 statt.
Am 28. Oktober 2002 erklärten die USA, Japan und Südkorea, dass das geheime Programm zur Urananreicherung Nordkoreas, das am 16. Oktober 2002 bekannt geworden war, ein Verstoß gegen die Vereinbarung der JDD darstelle.
Die JDD ist die einzige rechtsverbindliche Verpflichtung der beiden Staaten zur Entuklearisierung der Halbinsel. Alle weiteren Vereinbarungen beziehen sich auf diese Erklärung. Damit ist sie das grundsätzliche Ziel aller Verhandlungen in Bezug auf das nordkoreanische Atomprogramm und spielt auch in vielen UN-Sicherheitsrats-Resolutionen zu Nordkorea eine zentrale Rolle. Es gibt im Text keine Kündigungsklausel. Südkorea könnte die Vereinbarung einseitig suspendieren, was sie aber bisher nicht gemacht hat. Falls die USA wieder Atomwaffen in Südkorea stationieren möchten, wäre mindestens eine Suspendierung notwendig. Es wird jedoch argumentiert, dass die Wiener Konvention Südkorea trotzdem an die Erklärung binden würde. xh (Quellen: NTI, Jeffrey Lewis)
Bearbeitungsstand: Januar 2018