Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
engl.: United Nations Security Council
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen setzt sich aus 15 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zusammen. Davon sind fünf Staaten (China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA) ständige Mitglieder. Zehn weitere UN-Staaten werden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen für eine Dauer von zwei Jahren als nichtständige Mitglieder gewählt. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder. Bei ihnen ist auf eine angemessene geographische Verteilung der Sitze zu achten.
Jedes Mitglied des Sicherheitsrates hat eine Stimme. Um eine Entscheidung zu fassen, wird die Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern verlangt. Zu diesen neun Mitgliedern müssen die fünf ständigen Mitglieder gehören, denn diese verfügen über ein sogenanntes Vetorecht. Nur mit der Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder kann ein Beschluss gefasst werden (eine Ausnahme dieser Regel gilt bei Verfahrensfragen, beispielsweise bei Beschlüssen über die Tagesordnung. Hier gilt die Neun-Stimmen-Regel unabhängig von den ständigen Mitgliedern). Die Beschlüsse des Sicherheitsrates sind für alle UN-Mitgliedstaaten bindend.
Das oberste Ziel des Sicherheitsrates ist die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Alle seine Handlungen sind somit auf dieses Ziel auszurichten. Dabei muss im Rahmen der Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen gehandelt werden, dem Sicherheitsrat in der Charta der Vereinten Nationen besondere Befugnisse verliehen werden.
Bearbeitungsstand: Juni 2017