Atomwaffen A-Z

SALT-II-Vertrag

engl.: Strategic Arms Limitation Talks (SALT) 2

Am 18.6.1979 unterzeichneten der US-amerikanische Präsident Jimmy Carter und der sowjetische Staats- und Parteichef Leonid Breschnew in der Wiener Hofburg den SALT-II-Vertrag. Ratifiziert wurde dieser nie.

In dem Vertrag wurde die Begrenzung der strategischen Arsenale auf jeweils 2250 Trägersysteme, davon 1200 Fernraketen mit Mehrfachsprengköpfen festgelegt. Obwohl der SALT-I-Vertrag noch bis 1977 gültig sein sollte, nahmen die beiden Großmächte schon 1974 Gespräche über weitere Abrüstungsschritte auf. Diese Gespräche mündeten in die so genannte Wladiwostok-Erklärung des Jahres 1974, welche die Grundlage für das SALT II-Abkommen bildete. Nachdem im September 1980 bekannt wurde, dass sowjetische Truppen auf Kuba stationiert worden waren, weigerte sich der US-Senat, den SALT-II-Vertrag zu verabschieden. Zwar billigte der amerikanische Senatsausschuss für Auswärtige Angelegenheiten den Vertrag, doch Präsident Carter selbst empfahl dem Senat später, den Vertrag abzulehnen, nachdem die Sowjetunion 1979 in Afghanistan einmarschierte und die USA sich in ihrer globalen Bedrohungsperzeption durch den Kommunismus bestärkt sah.

Die Unterzeichnung des Vertrages am 18.6.1979 hatte zur Folge, dass beide Parteien völkerrechtlich an ihn gebunden waren. Eine offizielle Erklärung über die Nicht- Implementierung hätte diese Bindung aufheben können. Stattdessen erklärten sich Jimmy Carter und auch sein Nachfolger, Ronald Reagan, dazu bereit, die Vertragsrichtlinien bezüglich der Rüstungsbeschränkungen einzuhalten und taten dies auch bis zum planmäßigen Auslaufen des Vertrags.

SALT-II umfasst drei verschiedene Ebenen (»three-tier arrangement«). Einerseits einigte man sich konkret auf langfristige Abrüstungsschritte, die sogar noch über die in Wladiwostok beschlossenen Zahlen hinausgingen. Zweitens beschloss man sofortige Maßnahmen zur Regelung besonders dringlicher Fragen und drittens verständigte man sich auf eine gemeinsame Position bezüglich weitergehender Abrüstungsschritte in der Zukunft (»Joint Statement of Principles«).
Einen Fortschritt zu SALT-I stellte die im Vertrag enthaltene Absicht dar, eine Datenbank einzurichten, welche beiden Vertragsparteien Datenzugriff auf den Umfang der strategischen Waffen des Gegners gewähren sollte. Ferner wurde der Bau von »rapid reload ICBM systems«, mobilen ICBM Abschusssystemen, der Bau von fest installierten Abschussvorrichtungen unter Wasser, sowie die Konstruktion weltraumgestützter Systeme untersagt.

Die Verhandlungen, die letztlich zur Vertragsunterzeichnung führten, veranschaulichen auf eindrückliche Weise, mit welchen Problemen dieses bilaterale Abrüstungsprojekt - so wie im Grunde alle anderen Abrüstungsverhandlungen auch - konfrontiert war. Entscheidender Streitpunkt war die Frage der Vergleichbarkeit unterschiedlicher Waffensysteme und die Frage der Bedeutung dieser Systeme innerhalb der Militärstrategien beider Staaten. Schon kurz nach der Unterzeichnung der Übereinkunft in Wladiwostok unterbreitete die amerikanische Führung der Sowjetunion ein Angebot zur weitgehenden Reduzierung von ICBMs, welches von der sowjetischen Regierung jedoch umgehend abgelehnt wurde, da ICBMs ein integraler Bestandteil ihrer Militärstrategie darstellten.
SALT-II erzielte in einigen Bereichen wichtige Fortschritte, auch, wenn insgesamt nicht von Abrüstung gesprochen werden kann, da die Anzahl der Waffensysteme in vielen Fällen nur auf dem Stand der Vertragsunterzeichnung eingefroren wurde. Trotzalledem ist der Vertrag und die Verhandlungen ein Beispiel für Rüstungskontrolle, da sich beide Parteien zum ersten Mal auf quantitativ gleiche Begrenzungen ihrer Waffensysteme einließen. Bestimmte Systeme (wie Weltraum- und Meeresboden- gestützte Raketen etc.) wurden generell verboten, wodurch der Rüstungswettlauf, zumindest in seinen Facetten, beschnitten werden sollte. 

Eine Chronik zu bilateralen Gesprächen und Verhandlungen über
strategische Atomwaffen.

Der SALT-II-Vertrag im Wortlaut (engl.)

(Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung)

Bearbeitungsstand: Juni 2019

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