Rüstungskontrolle
engl.: arms control
Rüstungskontrolle hat es zu allen Zeiten gegeben. Die klassische Rüstungskontroll-Theorie verfolgt zwei Hauptziele:
- Reduzierung des Kriegsrisikos und
- Verringerung der Kriegskosten und Schäden, falls ein Krieg dennoch ausbricht.
Rüstungskontrolle soll:
- bestimmte Kategorien von Waffen einfrieren, begrenzen, reduzieren oder abschaffen
- bestimmte militärische Aktivitäten verbieten, begrenzen oder verhindern
- die Weitergabe von militärischen Gütern regulieren oder verbieten
- den Gebrauch von bestimmten Waffen einschränken oder verbieten
- militärische Aktivitäten in bestimmten Gebieten einschränken oder verbieten
- Vertrauen schaffen durch Transparenz im militärischen Bereich.
Durch die Anhäufung von Massenvernichtungswaffen und dem sogenannten „Wettrüsten“ in der Zeit des Kalten Krieges wurde Rüstungskontrolle zu einer existenziellen Herausforderung namentlich der Großmächte Sowjetunion und USA. Der durch Nuklearwaffen dominierte Ost-West-Konflikt war zu einer Bedrohung der gesamten Menschheit geworden. Nur durch verifizierbare Verträge konnte ein Minimum an Vertrauen zwischen den verfeindeten Machtblöcken geschaffen werden.
Rüstungskontrolle darf nicht mit Abrüstung verwechselt oder gleichgesetzt werden. Ganz im Gegenteil können Rüstungskontrollvereinbarungen vorübergehend sogar zu Aufrüstungsmaßnahmen führen. Diese Gefahr ist konkret vorhanden, wenn vereinbarte Waffenobergrenzen oberhalb der aktuell vorhandenen Bestände eines der Vertragspartner liegen. Prinzipiell ist es aber das Ziel von Rüstungskontrolle, die vorhandenen Waffenbestände zu reduzieren. (LL)
Bearbeitungsstand: Januar 2011
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siehe auch: Kalter Krieg