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Wladiwostok-Erklärung

engl.: Vladivostock Agreement

Auch bekannt als: Gemeinsame Erklärung von Wladiwostok

US-Präsident Ford und der sowjetische Generalsekretär Breschnew, unterzeichneten in der Nähe von Wladiwostok am 24. November 1974, eine gemeinsame Erklärung betreffend der Frage weiterer Begrenzungen bei strategischen Offensivwaffen. Die Wladiwostok-Erklärung bildete die Grundlage für den späteren SALT-II-Vertrag.

Ausgehend vom Grundsatz der Gleichheit und der gemeinsamen Sicherheit sollte ein neues Abkommen über die Begrenzung der strategischen Offensivwaffen folgendes festlegen: Beide Mächte sollten berechtigt sein, eine klar vereinbarte Anzahl strategischer Abschusssysteme sowie interkontinentaler ballistischer Flugkörper (ICBM) zu besitzen. Das neue Abkommen sollte als Vorsorge für spätere Verhandlungen dienen, die keinesfalls später als 1980/81 beginnen sollten und die Frage weiterer Begrenzung, wenn möglich sogar Verringerung strategischer Waffen, nach 1985 regeln würden. Die Gesamtzahl strategischer Trägersysteme, die jede Seite stationieren durfte, sollte 2400 betragen, worunter wieder eine Höchstzahl für MIRV ausgerüstete Systeme (1320) festzulegen war. (Neuman: Kernwaffen in Europa, Bonn 1982, S. 139f)

Bearbeitungsstand: September 2005

siehe auch: ICBM
siehe auch: MIRV
siehe auch: SALT-II-Abkommen
siehe auch: Trägersysteme

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