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Warschauer Pakt

engl.: Warsaw Pact

Der Warschauer Vertrag (offizieller Name: Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand) vom 14. Mai 1955 war bis 1991 ein militärischer Beistandspakt des Ostblocks unter der Führung der Sowjetunion. Er hieß im Westen "Warschauer Pakt" und war der Gegenspieler der NAT0 im Kalten Krieg.

Der Warschauer Vertrag war ein Ergebnis der seit 1947 zunehmenden Spannungen zwischen den westlichen Alliierten des Zweiten Weltkriegs und der Sowjetunion. Die Ostblockstaaten traten vom 11. bis zum 14. Mai 1955 in Warschau zusammen und erarbeiteten den „Warschauer Vertrag", der in der Folge vor allem im Westen „Warschauer Pakt" genannt wurde.

Unterzeichnende Staaten waren Albanien (1968 ausgeschieden), Bulgarien, Ungarn, die DDR, Polen, Rumänien, die UdSSR und die CSSR. Der Wortlaut des Vertrags orientierte sich weitgehend an den Formulierungen des NATO-Vertrags. Die Mitgliedsstaaten versicherten einander ihren Willen zur Friedenssicherung und zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung im Falle eines Angriffs auf einen oder mehreren der Teilnehmerstaaten (Art. 4). Ein gemeinsames Kommando der nationalen Streitkräfte sollte die Effektivität des Bündnisses sichern (Art. 5). Man müsste sich unverzüglich beraten, wenn ein Angriff vorhersehbar ist (Art. 3).

Der Warschauer Vertrag erfüllte seinen selbst gestellten Auftrag: es kam nicht zu einem heißen Krieg zwischen der NATO und den Warschauer-Vertrags-Staaten. Inwiefern dies Verdienst des Warschauer Paktes ist, bleibt umstritten. Der Warschauer Pakt sicherte den Hegemonialanspruch der Sowjetunion gegenüber den anderen Teilnehmerstaaten. Die Stationierung sowjetischer Truppen in fast allen Warschauer-Vertrags-Staaten und das gemeinsame Oberkommando sorgten dafür, dass die Herrschaft der jeweiligen kommunistischen Partei und die Treue gegenüber der Sowjetunion nicht in Frage gestellt werden konnten. Wann immer einzelne Teilnehmerstaaten den von Moskau vorgegebenen Kurs verlassen wollten, wurde dies als Angriff von außen auf das sozialistische Staaten-System interpretiert und mit einer militärischen Intervention geahndet: In Ungarn (1956) und der Tschechoslowakei (1968) schlugen Warschauer-Vertragstruppen nationale Aufstände nieder. Bereits vor der Unterzeichnung des Warschauer Vertrags war der Aufstand vom 17. Juni 1953 in der damaligen DDR von sowjetischen Truppen niedergeschlagen worden.

Im Zuge der von Gorbatschow in der Sowjetunion eingeleiteten Perestroika kamen zunehmend Zweifel am Fortbestehen der Breschnew-Doktrin auf. Mit der Zustimmung Gorbatschows zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde endgültig klar, dass die Sowjetunion nicht mehr gewillt war, Freiheitsbestrebungen in den anderen Warschauer-Vertrags-Staaten gewaltsam zu unterdrücken. Daraufhin begannen die anderen Mitgliedsstaaten auf einen Abzug der sowjetischen Truppen aus ihren Ländern und auf die Auflösung des Warschauer Vertrags zu drängen. Obwohl die sowjetische Führung eine gleichzeitige Auflösung von NATO und Warschauer Vertrag bevorzugt hätte, gab sie schließlich nach. Die militärischen Strukturen wurden am 31. März 1991, der Warschauer Vertrag selbst am 1. Juli 1991 offiziell aufgelöst. Die in der ehemaligen DDR, Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn stationierten sowjetischen Truppen wurden abgezogen. (Quelle: militaer/wisotoday.de nicht mehr online)

Bearbeitungsstand: August 2005

siehe auch: Kalter Krieg
siehe auch: NATO

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