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Weltraumvertrag

engl.: Outer Space Treaty

Der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskörper (kurz als „Weltraumvertrag“ bekannt) vom 27. Januar 1967 regelt die Prinzipien über die Erforschung und Nutzung des Weltraums, des Mondes und anderer Himmelskörper und legt fest, dass die Erforschung und Nutzung des Weltraums Sache der gesamten Menschheit ist.

Der Weltraumvertrag entstand nach dem Konsensprinzip im Rechtsunterausschuss des 1959 eingerichteten ständigen Ausschusses der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums (Committee on the Peace Uses of Outer Space, COPUOS), der 1966 in Genf und New York tagte. Dem waren verschiedene Resolutionen von UN-Generalversammlungen und jahrelange Diskussionen vorausgegangen. Der Entwurf wurde am 19. Dezember 1966 von der UN-Vollversammlung einstimmig verabschiedet. Die Unterzeichnung erfolgte am 27. Januar in Moskau, Washington und London durch die drei Vertragsparteien USA, Sowjetunion und Großbritannien.

Inzwischen haben 102 Staaten den Weltraumvertrag ratifiziert, darunter fast alle Staaten, die gegenwärtig Aktivitäten im Weltraum betreiben. Der Weltraumvertrag ist auch heute noch ein völkerrechtliches Schlüsseldokument für die friedliche Nutzung des Weltraums und die Rüstungskontrolle im Weltraum. Der „Mond-Vertrag“ von 1979 enthält ebenfalls Bestimmungen zur Rüstungskontrolle im Weltraum.

Die wesentliche Vorschrift des Vertrags über die Entmilitarisierung des Weltraums ist in ihrem ersten Absatz des Artikel IV enthalten:

„Die Signatarstaaten verpflichten sich, keine Objekte auf eine Umlaufbahn um die Erde zu bringen, die Kernwaffen oder irgendwelche anderen Massenvernichtungswaffen tragen, und keine derartigen Waffen auf Himmelskörpern oder anderweitig im Weltraum zu stationieren“.

Der Vertrag definiert nicht, was unter dem Begriff „Massenvernichtungswaffen“ und „Stationierung“ zu verstehen ist. Es herrscht jedoch die Annahme, dass unter den Begriff „Massenvernichtungswaffen“ atomare, chemische und biologische Waffen gemeint sind.

Während das Militarisierungsverbot für den Mond und andere Himmelskörper umfassend ist, begrenzt der Weltraumvertrag die militärische Nutzung des Weltraums nur teilweise. Vom Begriff „Stationierung“ in Artikel 4, Absatz 1 werden nur die Waffensysteme erfasst, die eine volle Erdumlaufbahn absolvieren können. Damit verbietet er nicht den Abschuss von Objekten im Weltraum, z. B. Satelliten oder Raketen, von der Erde oder aus der Luft. Selbst die Detonation von Atomwaffen im Weltraum, die von der Erde oder aus der Luft starten, bleibt erlaubt. Die strategischen und taktischen Raketen der Nuklearmächte, die auf einer ballistischen Bahn ihr Ziel ansteuern und den Weltraum dabei nur in einem eng begrenzten Teilbereich schneiden, fallen ebenso wenig unter den Begriff wie die so genannten Fractional Orbital Bombardement Systems (FOBS), die auf einer Teilumlaufbahn ins Ziel gelangen. Somit erlaubt die Beschränkung des Verbots auf eine Stationierung im Weltraum allen Vertragsparteien, nukleare und chemische Waffen für den Einsatz im Weltraum zu entwickeln, zu testen oder sogar auf der Erde zu stationieren. [Anmerkung der Redaktion: Chemische Waffen wurden seit Verfassung dieses Textes völkerrechtlich verboten.]

Die Stationierung des mit einem nuklearen Sprengkopf ausgerüsteten Antisatellitensystems Thor der USA verstieß deshalb nicht gegen den Weltraumvertrag.

Für die Legalität der Waffensysteme im Weltraum ist Artikel 4, Absatz 2 von Bedeutung, in dem es unter anderem heißt:

„Der Mond und andere Himmelskörper werden von allen Signatarstaaten des Vertrags ausschließlich zu friedlichen Zwecken benutzt. Die Errichtung militärischer Stützpunkte, Anlagen und Befestigungen, das Erproben von Waffen – gleich welcher Art – und die Durchführung militärischer Manöver auf Himmelskörpern sind verboten.„

Vor allem in den sechziger Jahren bestand unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung des Begriffs „friedlich“. Nach damaliger sowjetischer Ansicht bedeutete friedlich „nichtmilitärisch“, während die Vereinigten Staaten von Anfang an davon ausgingen, dass friedlich nur „nicht-aggressiv“ heißen könne.

Mit diesen Beschränkungen hat der Weltraumvertrag wenig Einfluss auf die spätere Entwicklung der Militarisierung des Weltraums. Angesicht der technologischen Entwicklungen und der großen Lücken des „Weltraumvertrages“ werden vor allem im Rahmen der UN seit längerem Vorschläge diskutiert, wie ein Wettrüsten im All verhindert werden kann. Entsprechende Resolutionen erhalten bei den jährlichen Generalversammlungen der UN immer große Mehrheiten. Russland und China haben gemeinsam 2008 einen Vertragsentwurf „zur Verhinderung der Stationierung von Waffen im Weltraum und der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Objekte im Weltraum“ in der Genfer Abrüstungskonferenz der UN vorgelegt. Auch internationale Wissenschaftlerorganisationen haben Vorschläge erarbeitet, wie Waffen und bewaffnete Konflikte im Weltraum durch eine „präventive“ Rüstungskontrolle verhindert werden können. Insbesondere wegen der Ablehnung rüstungskontrollpolitischer Weltraum-Verträge durch die USA haben sie jedoch bisher zu keinem Ergebnis geführt.

Ein Prinzipienkatalog zum Schutz der Umwelt wurde 1992 durch eine VN-Resolution angenommen. Er betrifft die Nutzung nuklearer Energiequellen ("Nuclear Power Sources" - NPS) im Weltraum und stellt vor allem Regeln über Sicherheitsanforderungen, Vermeidungs- und Mitteilungspflichten auf. Die Prinzipien wurden maßgeblich durch den Absturz des sowjetischen Satelliten Cosmos 954 im Jahr 1978 in Kanada veranlasst. (Quelle: Horst Fischer 1984, BICC, Auswärtiges Amt)

» Im Wortlaut (PDF)aus dem Archiv der Blätter für deutsche und internationale Politik

Bearbeitungsstand: Dezember 2016

Bild oben: Unterzeichnung des Weltraumvertrages am 27. Januar 1967 im Weißen Haus. Links nach rechts: Botschafter Anatoly Dobrynin (UdSSR), Staatsminister Sir Patrick Dean (UK), Botschafter Arthur J. Goldberg (USA) und US-Präsident Lyndon B. Johnson. Foto: UN

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