Atomwaffen A-Z

Strahlenschutz

engl.: radiation protection

Es gibt grundsätzlich keinen Schutz vor Radioaktivität; sie ist unausweichlich. Die zusätzlichen Belastungen durch künstliche Radioaktivität lassen sich aber zumindest verringern. So ist ein begrenzter Strahlenschutz bei zivilen Reaktorunfällen möglich. Es gibt aber keinen effizienten Schutz vor den Folgen eines Atomkriegs. Der beste Schutz vor künstlicher Radioaktivität ist der Ausstieg aus der zivilen und militärischen Nutzung der Atomenergie.

In der Strahlenschutzverordnung ist festgelegt, dass die Radioaktivität aus kerntechnischen Anlagen nicht mehr als 30 Millirem pro Jahr betragen darf. Diese 30 Millirem stellen eine zusätzliche künstliche Belastung zu der bereits vorhandenen natürlichen Strahlenbelastung dar. Wenn jene bereits Krebs auszulösen vermag, dann wird jede zusätzliche Strahlenbelastung durch künstliche Radioaktivität das Krebsrisiko erhöhen. Zahlreiche Wissenschaftler halten die 30-Millirem-pro-Jahr für weitaus zu hoch. Dieser Grenzwert ist vorwiegend an den Interessen der Atomkraftwerksbetreiber orientiert. (LL)

Bearbeitungsstand: Mai 2010

siehe auch: Radioaktivität
siehe auch: Rem

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