Atomwaffen A-Z

Safeguards

dt.: Sicherheitsabkommen

Alle Nichtatomwaffenstaaten, die dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV) angehören, sowie die Staaten, die den regionalen Verträgen über atomwaffenfreie Zonen angehören, sind verpflichtet, umfassende Sicherungsabkommen (Comprehensive Safeguards, CSA) mit der IAEO abzuschließen. Diese Vereinbarungen werden auf der Grundlage von INFCIRC/153 (Corrected) abgeschlossen.

Ein Staat verpflichtet sich, die IAEO-Sicherungsmaßnahmen für sämtliches Kernmaterial bei allen friedlichen nuklearen Aktivitäten in seinem Hoheitsgebiet, unter seiner Gerichtsbarkeit oder unter seiner Kontrolle überall zu akzeptieren. Gemäß diesem Abkommen hat die IAEO das Recht und die Pflicht, dafür zu sorgen, dass auf all dieses Kernmaterial Schutzmaßnahmen angewendet werden, um ausschließlich zu überprüfen, ob dieses Material nicht zu Kernwaffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern umgeleitet wird.

Die fünf anerkannten Atomwaffenstaaten - die USA, Russland, Frankreich, China und Großbritannien - sind nach dem NVV nicht verpflichtet, Sicherungsabkommen abzuschließen. Alle von ihnen haben jedoch Vereinbarungen, die einen Teil oder alle ihrer zivilen Nuklearaktivitäten abdecken. Im Rahmen dieser freiwilligen Vereinbarungen werden der IAEO von dem betreffenden Staat das Bestehen von Einrichtungen mitgeteilt und zur Überprüfung angeboten. Die IAEO wendet Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen dieser freiwilligen Vereinbarungen für Kernmaterial in ausgewählten Anlagen an. xh (Quelle: IAEO)

Bearbeitungsstand: Dezember 2019

Weitere Informationen zur zivilen Nutzung der Atomenergie

Bild oben: Stellv. Ministerin für Energie, Wissenschaft und Technologie Malaysiens, Isnaraissah Munirah Majilis, mit dem Generaldirektor der IAEO Yukiya Amano, 2019. Foto: IAEO/CC 2.0

Atomwaffen A-Z