Atomwaffen A-Z

Kernwaffenfreie Zonen

engl.: nuclear weapon-free zones

Bei kernwaffenfreien Zonen handelt es sich um bestimmte geografische Regionen innerhalb derer die Stationierung, das Testen, der Einsatz und die Entwicklung von Nuklearwaffen verboten ist. Bei diesen Gebieten kann es sich um einen einzelnen Staat, eine ganze Region aber auch um Gebiete handeln, die unter internationaler Kontrolle stehen.

Kernwaffenfreie Staaten entstehen durch die entsprechende Gesetzgebung der nationalen Parlamente oder entsprechende Erklärungen der Staatsführung. Einige Staaten, wie Österreich oder die Mongolei haben sich unabhängig von bereits existierenden kernwaffenfreien Zonen zu kernwaffenfreien Staaten erklärt, während andere wie Neuseeland oder die Philippinen die Bedingungen der regionalen kernwaffenfreien Zonen, zu deren Gebiet diese Staaten gehören, übernommen haben.

Sowohl Österreich als auch die Mongolei haben sich durch ihre Gesetzgebung zu atomwaffenfreien Staaten erklärt, Österreich 1999 und die Mongolei 2000. In beiden Entschließungen werden die Herstellung, die Lagerung, der Transport und das Testen von Nuklearwaffen auf dem Territorium dieser Staaten verboten. Die Gesetze der Mongolei verbieten außerdem  die Entsorgung von Nuklearwaffen auf dem Staatsgebiet und verpflichten den nationalen Sicherheitsrat zur Koordinierung aller Maßnahmen zur Einhaltung des NWF-Vertrages (NWF = nuclear weapon free).

Neuseelands Erklärung zum atomwaffenfreien Staat verbietet außerdem jedem Schiff mit Atomantrieb oder Schiffen mit atomarer Beladung das Befahren der nationalen Gewässer. Flugzeugen mit Nuklearwaffen an Bord ist es verboten, das Gebiet zu überfliegen oder in Neuseeland zu landen. Diese Einschränkungen ergeben sich aus dem »Vertrag über die Atomwaffenfreie Zone Südpazifik«, dem Neuseeland beigetreten ist. Die Philippinen, die ebenfalls diesem Vertrag beigetreten sind, haben ihr Land durch Verfassungsänderung zum atomwaffenfreien Territorium erklärt.

Regionale Atomwaffenfreie Zonen
Die Bestimmungen für die einzelnen Zonen unterscheiden sich durch die jeweiligen Verträge. Unabhängig davon verbietet jeder Vertrag Entwicklung, Produktion, Testversuche oder Beschaffung von Nuklearwaffen. Die erste regionale Atomwaffenfrei Zone wurde im Vertrag zum »Verbot von Nuklearwaffen in Lateinamerika und der Karibik« (Treaty of Tlatelolco) im Jahr 1967 festgelegt und trat 1968 in Kraft. Obwohl auch Kuba den Vertrag unterschrieb, hat es ihn als einziges Land nicht ratifiziert.

Der »Vertrag über die atomwaffenfreie Zone im Südpazifik« (Treaty of Rarotonga) wurde 1985 geschlossen und trat bereits 1986 in Kraft. Der Vertrag wurde von den drei betroffenen Staaten Australien, Neuseeland und  Papua-Neuguinea unterzeichnet und ratifiziert. Obwohl die Vereinigten Staaten von Amerika die beiden Zusatzprotokolle ebenfalls unterzeichnet hatten, blieben sie das einzige Land, das diese Protokolle nicht ratifizierte.

Der Vertrag über die Atomwaffenfreie Zone in Südost Asien (Treaty of Bangkok) wurde 1995 unterzeichnet und trat 1996 in Kraft.

Der Vertrag über die Atomwaffenfreie Zone Afrika (Treaty of Pelindaba) wurde im Jahr 1996 zur Unterzeichnung vorgelegt und ist bisher noch nicht in Kraft getreten. Die Zusatzprotokolle I und II verbieten den Parteien, sich an Vertragsverletzungen zu beteiligen, die Androhung oder den Einsatz von Nuklearwaffen gegen die Zone, sowie nukleare Testversuche innerhalb der Zone. Die Zusatzprotokolle I und II sind von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet und von Frankreich und China auch ratifiziert worden. Spanien hat mit Rücksicht auf seine Gebiete innerhalb der Zone das Zusatzprotokoll III nicht unterzeichnet. Der Vertrag untersagt als einziger jeden Angriff auf eine atomare Einrichtung innerhalb der Zone.

Der Meeresbodenvertrag (Sea Bed Treaty, 1971), der Weltraumvertrag (Outer Space Treaty, 1967) und der Antarktisvertrag (Antarctic Treaty, 1959), die speziell jede Art von Nuklearexplosionen untersagen, sowie das Verbot zur Entsorgung radioaktiven Abfalls in der Antarktis sind zusätzliche multilaterale Abkommen mit dem Ziel, die Ausbreitung von Nuklearwaffen in diesen Gebieten zu unterbinden.

Geplante Kernwaffenfreie Zonen
Die internationale Gemeinschaft befasst sich mit der Möglichkeit, weitere Kernwaffenfreie Zonen einzurichten, speziell in Zentralasien, im Mittleren Osten, in Südasien, in Nordostasien und in Zentraleuropa. Ferner besteht für bereits existierende Zonen die Möglichkeit, enger zusammen zu arbeiten. So gibt es beispielsweise Bemühungen, die südliche Hemisphäre und angrenzende Regionen zu einer gemeinsamen Atomwaffenfreien Zone zusammenzufassen. Derartige Bemühungen werden durch Resolutionen der Vollversammlung der Vereinten Nationen und durch informelle Beratungen zwischen den einzelnen Zonen unterstützt. (LL)

Bearbeitungsstand: Februar 2008

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