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via Kollektivdosis

Dosis

engl.: dose

Eine Größe zur Charakterisierung der physikalischen und biologischen Wirkungen ionisierender Strahlung.  Die Dosis durch Zeiteinheit heißt Dosisleistung.

Im Strahlenschutz werden verschiedene Dosisbegriffe verwendet. Hierbei spricht man oft u.a. von einer Kollektiv-, Äquivalent- oder Effektive Dosis.

Äquivalentdosis (H)

Diese ist ein Maß, das die Stärke der biologischen Wirkung einer Strahlendosis angibt. Sie ist die absorbierte Dosis multipliziert mit einem Strahlungs-Wichtungsfaktor, welcher die Strahlenart (Alpha-, Beta-, Gamma-, Neutronen) und deren unterschiedlichen biologische Wirkung berücksichtigt Die Einheit ist das Sievert (Sv).

Effektive Dosis (E)

Diese ist ein Maß für die Strahlenexposition des Menschen infolge einer Aufnahme eines Radionuklids in den Körper nach 50 Jahren Akkumulation. Die biologische und physikalische Halbwertszeit des Radionuklids wird hierbei berücksichtigt. Die Einheit ist das Sievert (Sv). Die effektive Dosis ist aufgrund der Risikobewertung einzelner Organe ein mögliches Maß für das gesamte Risiko (stochastisches Strahlenrisiko) nach einer Exposition im niedrigen Dosisbereich.

Körperdosis

Diese ist ein Sammelbegriff für Organdosis und effektive Dosis. Die gesetzlichen Dosisgrenzwerte für den Strahlenschutz beziehen sich in der Regel auf die Körperdosen. Sie sind nur für den Schutz angewendet, nicht als Messgröße.

Kollektivdosis (S)

Diese ist das Maß für die Strahlenexposition einer Bevölkerungsgruppe über einen bestimmten Zeitraum. Sie ist die Summe der Produkte aus der mittleren effektiven Dosis und der Anzahl der Personen, die sich in einer exponierten Bevölkerungsgruppe befindet. Als Einheit für die Kollektivdosis ist das „Personen-Sievert (PSv)“ üblich.

Organdosis (HT,R)

Diese bei externer und interner Exposition zur ionisierenden Strahlung ist das Produkt aus der mittleren Energiedosis und dem Strahlungswichtungsfaktor in einem Organ.

Personendosis

Die an einer repräsentativen Stelle der Körperoberfläche (meist in weichem Gewebe im Bereich des Thorax) gemessene Äquivalentdosis heißt Personendosis. Dabei wir unterschieden zwischen der Dosis infolge durchdringender Strahlung (10mm tief im Körper) und Strahlung mit geringer Eindringtiefe (0,07mm).

Dosisgrenzwerte

Im Strahlenschutz sind die Dosisgrenzwerte festgelegte Grenzwerte der Strahlenexposition (Organdosen, effektive Dosis) durch ionisierende Strahlung in einem bestimmten Zeitraum, mit dem Ziel, das für Beschäftigte und die Bevölkerung ein-
schließlich der Umwelt resultierende Strahlenrisiko zu begrenzen.
Beispiele für die in der StrlSchV festgelegten Grenzwerte sind:

  • Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung auf 1 mSv im Kalenderjahr;
  • Begrenzung der Strahlenexposition infolge der Ableitung radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen: Danach darf die effektive Dosis der Bevölkerung aufgrund von Ableitungen mit Luft oder Wasser jeweils einen Wert von 0,3 mSv
  • im Kalenderjahr nicht überschreiten, wobei für einzelne Organe zusätzliche Grenzwerte festgelegt sind;
  • Begrenzung der beruflichen Strahlenexposition: Danach beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 20 mSv im Kalenderjahr, wobei auch hier zusätzliche Grenzwerte für einzelne Organe gelten.

Dennoch gibt es laut der IPPNW Nachweise, dass schon Strahlendosen in der Größenordnung von 1 Millisievert (mSv) das Erkrankungsrisiko erhöhen. Es gibt keinen Schwellenwert, unterhalb dessen Strahlung unwirksam wäre. Bereits die niedrigen Dosen der Hintergrundstrahlung führen zu epidemiologisch nachweisbaren Gesundheitsschäden.

Dosiskoeffizient

Dosiskoeffizienten dienen der Berechnung der Organdosen und der effektiven Dosis. Bei der inneren Strahlenexposition ist dabei zwischen Dosiskoeffizienten für die Inhalation und die Ingestion zu unterscheiden. Die Dosiskoeffizienten
für die innere Strahlenexposition haben die Einheit Sv·Bq-1 , d. h. sie geben diejenige Strahlenexposition an, die sich aus der Aufnahme einer Aktivität von 1 Bq eines Radionuklids ergibt.

Bearbeitungsstand: August 2023

Quellen

Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer Strahlung, BMUV, Sept 2009
IPPNW: Gefahren ionisierende Strahlung, 19.10.2013
RadioSurfVet: Dosisbegriffe, 2015
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 20.07.2001 (BGBl. I S. 1714 (2002, 1459)), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 3 Abs. 31 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618)

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