Atomwaffen A-Z

Dreizehn praktische Schritte

engl.: 13 practical steps

Bei der Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag (NVV) im Jahr 2000 wurden 13 praktische Schritte vereinbart, damit „systematische und progressive Bemühungen zur kompletten Abrüstung im Sinne des von allen Regierungen unterzeichneten Nichtverbreitungsvertrags in Gang gesetzt werden“. Die Atomwaffenstaaten erklärten sich in diesem Aktionsplan bereit, die vollständige Beseitigung ihrer Atomwaffenarsenale zu vollenden, um die Zielsetzung der Abschaffung von Atomwaffen unmissverständlich zu übernehmen (sogenanntes „unequivocal undertaking“).

Diese eindeutige Zusicherung, alle Arsenale abzurüsten schien zwar nur eine Wiederholung der Verpflichtung unter Artikel VI zu sein, hinter der diplomatische Sprache verbirgt sich jedoch ein Meilenstein der Abrüstungsbemühungen. Sie schließt aus, dass die Atomwaffenstaaten in Zukunft behaupten können, die vollständige Abrüstung sei nur ein Fernziel oder werde von anderen Faktoren bedingt.

Einige Schritte sind jedoch bereits Makulatur geworden. So wurde der Beibehaltung des ABM-Vertrages zwar zugestimmt sowie seine „Stärkung“ gefordert. Allerdings sind die USA 2001 aus dem Vertrag ausgestiegen und auch der START-II-Vertrag steht seitdem nicht mehr zur Debatte. Seitdem sind zwei neue Verträge zur Reduzierung von strategischen Atomwaffen zustande gekommen, der SORT-Vertrag (2002) und der "New START" (2010). Beide Verträge widersprechen der im Dokument „dreizehn praktische Schritte“ festgehaltenen „Grundregel“ der Irreversibilität in der atomaren Abrüstung, da die Atomwaffen statt zerstört zu werden, teilweise nur eingelagert wurden.

Die in den dreizehn Schritten festgehaltene Formulierung zu „konkreten vereinbarten Maßnahmen, den Betriebszustand der Atomwaffensysteme weiter zu verringern“ (sogenanntes "de-alerting) bezog sich auf den Wunsch der blockfreien Staaten (NAM, Non-Aligned Movement) sowie der New Agenda Coalition (NAC), nach welchem die Sprengköpfe von den Trägersystemen entfernt werden sollten, um die Alarmbereitschaft zu reduzieren. Dieser Schritt wäre nach wie vor wichtig, um die Gefahr eines unbeabsichtigten Atomkriegs durch Fehlalarm zu vermeiden.

Deklariert wurde weiterhin „ein verminderter Stellenwert der Atomwaffen in der Sicherheitspolitik“: Dieses Problem steht noch im Widerspruch zu den Atomwaffen-Doktrinen Russlands, der USA und der NATO, die die Schwelle zum Einsatz von Atomwaffen immer wieder herabgesetzt haben. Zwar hat der ehemalige US-Präsident Obama die Atomwaffendoktrin der Bush-Administration von 2002, die unter anderem den „präventiven“ Einsatz von Atomwaffen (auch gegen atomwaffenfreie Staaten) erlaubt, grundlegend verändert. Die aktuelle Trump-Administration hat sie jedoch wieder verschärft.

Auch eine Reduzierung „nicht-strategischer“ oder taktischer Atomwaffen wird im Dokument angesprochen. Russland weigerte sich jedoch über eine Reduzierung seiner taktischen Atomwaffen zu verhandeln, solange die ca. 150 US-Atombomben nicht aus Europa abgezogen werden. Erwähnt werden im Dokument dazu „einseitige Initiativen“. Die Zurücknahme der US-Atomwaffen aus Europa wäre also ein möglicher Schritt, um Verhandlungen über den Abbau der taktischen Atomwaffen zu ermöglichen.

„Alle Atomwaffenstaaten sollen sich dafür einsetzen, sobald wie möglich in den Prozess einzusteigen, der zur völligen Abschaffung ihrer Atomwaffen führt“. Die Forderung eines Vorbereitungsprozesses für einen Ächtungsvertrag wuchs damals unter den NVV-Unterzeichnerstaaten und wurde von der Zivilgesellschaft kräftig unterstützt. (xh)

13 Schritte im Wortlaut

Bearbeitungsstand: Mai 2020

Bild oben: NVV-Überprüfungskonferenz 2000. Bild: UN Photo/Eskinder Debebe

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