Vorneverteidigung
engl.: Forward defence
Mit der Vorneverteidigung verpflichtete sich die NATO, ihr Gebiet so weit ostwärts wie möglich zu verteidigen. Dieser Grundsatz war erstmalig durch das Dokument MC 14/2 vom März 1957 formuliert worden. Besonders die Bundesrepublik Deutschland hatte ein vitales Interesse an einer Vorneverteidigung, was eine massive Verteidigung an der innerdeutschen Grenze bedeutete. Siehe dazu Weißbuch 1975/1976, Zif. 156: »Vorneverteidigung verlangt, dass die NATO fähig und bereit ist, unverzüglich und schlagkräftig zu antworten. Die Reaktion der NATO muss verhindern, dass es zu einem länger andauernden Kampf auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland kommt. Denn ein solcher Kampf würde letztlich die Substanz dessen zerstören, was verteidigt werden soll«. (Neuman: Kernwaffen in Europa, Bonn 1982, S. 139.)
Bearbeitungsstand: September 2007