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Verifikation

engl.: verification

Eine Nuklearwaffenkonvention kann nur dann wirksam sein, wenn ihre Einhaltung in technischer wie politischer Sicht ausreichend verifiziert (überprüft) werden kann. Ziel der Verifikation ist es, frühzeitig Informationen zu gewinnen und zu interpretieren, damit verbotene Aktivitäten unterbunden oder rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Ein nachhaltiges Verifikationsregime muss den Staaten von Anfang an die Gewissheit geben, dass ihre Beteiligung eine bessere Sicherheitsgarantie bietet als die Aufrechterhaltung der nuklearen Option. Ein Leitprinzip sollte die Suche nach einem Regelwerk sein, das so restriktiv ist, dass es größtmögliches Vertrauen in die Einhaltung bietet, aber auch so freizügig, dass es Staaten ohne Einschränkung ihrer legitimen Sicherheits- und Handelsinteressen den Beitritt zu dem System ermöglicht.

Bei der Diskussion möglicher Optionen und Mittel zur Verifizierung einer Nuklearwaffenkonvention ist es sinnvoll, sich einige allgemeine Prinzipien einer adäquaten Verifikation zu vergegenwärtigen:

  1. Völkerrecht soll die internationale Sicherheit und Stabilität verbessern und die Risiken einer unkontrollierten Situation vermeiden, die zu einem Wettrüsten oder Krieg führen könnte.
  2. Verifikation ist ein umfassender iterativer (d.h. in mehreren Etappen ablaufender) Prozess mit politischer, rechtlicher, diplomatischer, ökonomischer, technischer und militärischer Tragweite und soll die Einhaltung des Völkerrechts beurteilen, das Risiko des Vertragsbruches eindämmen und Zeit für angemessene Gegenmaßnahmen schaffen.
  3. Der Überprüfungsprozess muss ein Gleichgewicht herstellen zwischen den Regeln, die verifiziert werden sollen (Toleranzschwelle), und den Aktivitäten, die überprüft werden können (Kontrollschwelle).
  4. Die Anforderungen, Voraussetzungen und Kosten der Verifikation hängen von den jeweiligen Vertragsbestimmungen und dem Risiko des Vertragsbruches ab.
  5. Da die existierenden Verifikationsmittel nicht perfekt sind, muss das Restrisiko durch geeignete Gegenmaßnahmen auf ein tragbares Niveau gesenkt werden. Dabei müssen die Gegenmaßnahmen so bemessen werden, dass sie eine eventuelle militärische Bedrohung durch und Vorteile für den Vertragsbrecher ausgleichen.

(IPPNW, IALANA, INESAP (Hrsg.): “Sicherheit und Überleben. Argumente für eine Nuklearwaffenkonvention“, Berlin 2000, S. 308.)

Bearbeitungsstand: September 2004

siehe auch: Abrüstung
siehe auch: Internationale Atomenergie-Organisation
siehe auch: Nuklearwaffenkonvention

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