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Nuklearwaffenkonvention

Im engeren Sinne handelt es sich bei einer Nuklearwaffenkonvention (NWK) um einen völkerrechtlichen Vertrag, der zwischen betroffenen Staaten ausgehandelt wird. Der Vertrag würde Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Lagerung, Weitergabe, Einsatz von und Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen verbieten und einen Rahmen für die Abschaffung der vorhandenen Arsenale vorgeben.

Noch gibt es keinen solchen Vertrag, aber in den letzten Jahren wurde er immer häufiger eingefordert, so wie auch zunehmend allgemeinere Forderungen nach einer vollständigen Abrüstung von Atomwaffen geäußert wurden.

Die NWK würde auch Verfahren einschließen, mit denen die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen verifiziert (überprüft) werden kann, einschließlich solcher Maßnahmen wie Bestandsdeklarationen, Inspektionen und technische Überwachung. Sie würde auch Vorkehrungen für die Rechte und Verpflichtungen von Bürgern enthalten und Regelungen für die Klärung oder Lösung von Streitfragen sowie Maßnahmen zur Vertragsdurchsetzung im Fall ernsthafter Vertragsverletzungen.

Im weiteren Sinne wäre die NWK ein Ausdruck für die allgemeine gesellschaftliche Verurteilung von Atomwaffen und die Kodifizierung von Regeln des Gewohnheitsrechts gegen alle Arten von Massenvernichtungswaffen. Daher würden die Auswirkungen weit über denen reinen Vertragstext hinausreichen. Ein solcher Vertrag wäre Ausdruck für eine breite soziale und politische Bewegung, die sich nicht auf Massenvernichtungswaffen und militärische Konfliktlösung verlassen will, und würde somit die Ansprüche und Verantwortlichkeiten einer weltweitern Zivilgesellschaft für eine Welt mit weniger Militär aufgreifen.

Ein Entwurf für eine Nuklearwaffenkonvention wurde 1996 von Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet und ist seit 1997 offizielles UN-Dokument (UN Doc.A/C1/52/7). Der vollständige Entwurf sowie ausführliche Erläuterungen sind im Buch »Securing our Survival« abgedruckt. (Quelle: IPPNW, IALANA, INESAP (Hrsg.), »Sicherheit und Überleben. Argumente für eine Nuklearwaffenkonvention«, Berlin 2000)

Bearbeitungsstand: Mai 2007

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