via Meeting of States Parties (MSP) of the TPNW
Treffen der AVV-Vertragsparteien
engl.: Meeting of States Parties (MSP) of the TPNW
Laut Artikel 8 des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV), der am 7. Juli 2017 verabschiedet wurde und am 22. Januar 2021 in Kraft trat, sollen die Vertragsstaaten regelmäßig zusammenkommen, „um alle Angelegenheiten in Bezug auf die Anwendung oder Durchführung dieses Vertrags, im Einklang mit seinen einschlägigen Bestimmungen und weitere Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung zu prüfen und erfoderlichenfalls diesbezüglich Beschlüsse zu fassen.
Dazu gehören
a) die Durchführung und der Status dieses Vertrags;
b) Maßnahmen zur verifizierten, termingebundenen und unumkehrbaren Beseitigung der Kernwaffenprogramme, einschließlich Zusatzprotokollen zu diesem Vertrag;
c) alle sonstigen Angelegenheiten gemäß und im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags.“
Innerhalb eines Jahres sollte das erste Treffen einberufen werden und wurde entsprechend für das Frühjahr 2022 geplant. Es musste aber verschoben werden, weil die wegen der Covid-19-Pandemie verschobene NVV-Überprüfungskonferenz gleichzeitig geplant wurde. Das erste Treffen fand daher erst vom 21. bis 23. Juni 2022 in Wien statt. Österreich hatte den Vorsitz. Vor der offiziellen Staatenkonferenz veranstaltete die österreichische Regierung eine 4. Konferenz über die Humanitären Folgen von Atomwaffen am 20. Juni 2022.
Das erste MSP nahm zwei Dokumente als Abschlussbericht an: die Wiener Erklärung und den Wiener Aktionsplan mit 50 Punkten. In der Erklärung brachten die Vertragsstaaten ihre Besorgnis und Bestürzung über die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen zum Ausdruck und verurteilten unmissverständlich "alle nuklearen Drohungen, ob sie nun ausdrücklich oder stillschweigend und ungeachtet der Umstände ausgesprochen werden". Die Vertragsstaaten bekräftigten, dass der AVV unter diesen Umständen mehr denn je benötigt wird, und beschlossen, "seine Umsetzung voranzutreiben, um Atomwaffen weiter zu stigmatisieren und zu delegitimieren und kontinuierlich eine robuste globale, zwingende Norm gegen sie aufzubauen."
Der Aktionsplan enthält 50 spezifische Maßnahmen, um den Auftrag des Vertrages voranzubringen und die in der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Auf der Tagung wurde auch eine Reihe von Entscheidungen über praktische Aspekte der Umsetzung des Vertrags getroffen. Dazu gehören:
- Einsetzung einer wissenschaftlichen Beratergruppe, die die Forschung über die Risiken von Kernwaffen, ihre humanitären Folgen und die nukleare Abrüstung vorantreiben und sich mit den wissenschaftlichen und technischen Herausforderungen befassen soll, die mit der wirksamen Umsetzung des Vertrags verbunden sind, und die die Vertragsstaaten beraten soll.
- Fristen für die Vernichtung von Atomwaffen durch Atomwaffenstaaten, die dem Vertrag beitreten: nicht mehr als 10 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu fünf Jahre. Vertragsstaaten, die Atomwaffen anderer Staaten beherbergen, haben 90 Tage Zeit, diese zu entfernen.
- Festlegung eines Programms für die Arbeit zwischen den Sitzungen im Anschluss an das Treffen, einschließlich eines Koordinierungsausschusses und informeller Arbeitsgruppen zu den Themen Universalisierung, Hilfe für die Opfer, Umweltsanierung, internationale Zusammenarbeit und Unterstützung sowie Arbeiten im Zusammenhang mit der Benennung einer zuständigen internationalen Behörde zur Überwachung der Vernichtung von Kernwaffen.
Das 2. MSP wurde unter dem Vorsitz von Mexiko in den UN in New York vom 27. November bis 1. Dezember 2023 abgehalten. Die von Atomwaffeneinsätzen und -tests betroffenen Gemeinschaften standen im Mittelpunkt der 2. Mitgliedsstaatenkonferenz. ICAN schrieb dazu: „Die Konferenz setzte ein starkes Zeichen gegen die gefährliche Fortsetzung der nuklearen Abschreckung und ein besonderes Augenmerk gilt auch der nuklearen Teilhabe, was einerseits neue Stationierungen wie in Belarus verurteilt, aber auch bestehende innerhalb der NATO. Die Tür zur Mitarbeit bleibt dabei für solche Staaten geöffnet, auch für Deutschland.“
Die Staaten haben ICAN, das Science Board und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) beauftragt, zur nächsten Überprüfungskonferenz (3MSP) einen Bericht vorzulegen. Dieser soll wissenschaftliche Argumente über nukleare Abschreckung sammeln und die legitimen Sicherheitsinteressen von Staaten ohne Atomwaffen beschreiben.
Deutschland nahm an beiden Konferenzen als beobachtender Staat teil.
In Bezug auf den Trustfonds für Opferhilfe und Umweltsanierung im Rahmen der „positiven Verpflichtungen“ (Artikel 6 und 7 des AVV) gibt es möglicherweise weitere Entwicklungen beim 3. Treffen der Vertragsparteien, die vom 3. bis 7. März 2025 ebenfalls in New York stattfinden wird. Kasachstan hat den Vorsitz inne. xh
Bearbeitungsstand: Februar 2025
Im Wortlaut:
Vertrag über das Verbot von Kernwaffen, 07.07.2017 https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2017/07/a-conf-229-17-8.pdf
Wiener Erklärung, 23.06.2022 https://reachingcriticalwill.org/images/documents/Disarmament-fora/nuclear-weapon-ban/1msp/documents/draft-declaration.pdf
Wiener Aktionsplan, 22.06.2022 https://reachingcriticalwill.org/images/documents/Disarmament-fora/nuclear-weapon-ban/1msp/documents/draft-action-plan.pdf
Abschlusserklärung des 2. Treffen der Vertragsparteien, 01.12.2023 https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf
Abschlussbericht des Vorsitzenden, 30.11.2023 https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/2323101E.pdf
Quellen:
ICAN: TPNW First Meeting of States Parties, Juni 2022 https://www.icanw.org/tpnw_first_meeting_of_states_parties
ICAN Deutschland: Abrüstungskonferenz endet erfolgreich mit Konsens, 05.12.2023 https://www.icanw.de/pressemeldungen/pm-abruestungskonferenz-endet-erfolgreich-mit-konsens/
Reaching Critical Will: Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons https://reachingcriticalwill.org/disarmament-fora/nuclear-weapon-ban