via TPNW
Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)
engl.: Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, Abk.: TPNW
Präsidentin der Verhandlungskonferenz, Elayne Whyte Gomez bedankt sich, nach dem Abschluss des UN-Vertrags am 7.7.2017.
Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (TPNW, Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons) verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.
Am 7. Juli 2017 wurde in den Vereinten Nationen ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen angenommen. 122 Staaten haben für den Vertrag zugestimmt, 1 dagegen (die Niederlande). Der Vertrag wurde unter dem Vorsitz von Botschafterin Elayne Whyte-Gomez aus Costa Rica verhandelt.
Der Vertrag ist rechtlich bindend für die Staaten, die ihn unterzeichnet und ratifiziert haben, sobald der Vertrag in Kraft tritt. Allerdings hat er für Staaten, die dem Vertrag nicht beitreten, keine rechtlich bindende Wirkung.
Der Vertrag ist seit dem 20. September 2017 in den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung freigegeben. Schon in der ersten Woche haben mehr als 50 Staaten unterschrieben. Der Vertrag wird unbefristet zur Unterzeichnung bereitstehen und ein Staat kann jederzeit den Vertrag unterzeichnen, sobald er dazu bereit ist. Drei Monaten nach der Ratifizierung von fünfzig Staaten trat der Vertrag rechtlich in Kraft. Die Unterzeichnung des Vertrages wird von der Exekutiven einer Regierung durchgeführt und ist relativ einfach. Eine Ratifizierung umfasst typischerweise innenpolitische Gesetzgebungsverfahren, wie den Entwurf von Gesetzen über die Aufnahme des Vertrages in das nationale Recht. Nachdem der Vertrag in Kraft getreten ist, konnten weitere Staaten jederzeit beitreten.
Auch ein Atomwaffenstaat kann dem Vertrag beitreten, wenn er zustimmt, die Waffen unmittelbar aus der Einsatzbereitschaft zu nehmen und sie entsprechend rechtlich bindender, zeitlich beschränkter und überprüfbarer Vorgaben zu zerstören. Ein Staat, der Atomwaffen eines anderen Staates auf seinem Staatsgebiet lagert, kann dem Vertrag beitreten, solange er zustimmt, die Atomwaffen innerhalb einer vorgegebenen Frist von seinem Gebiet zu entfernen. Der Vertrag verbietet jedoch kein Militärbündnis mit einem Atomwaffenstaat, solange die Beteiligung an diesem Bündnis keine verbotenen Handlungen mit Atomwaffen beinhaltet.
Der Verbotsvertrag verlangt, dass Staaten, die mit dem Atomwaffensperrvertrag Sicherheitsabkommen (Safeguards) zugestimmt haben, diese Abmachungen einhalten. Gleichzeitig können zukünftig weitere Sicherheitsabkommen, wie z.B. das Zusatzprotokoll, eingegangen werden. Beitretende Staaten, die bisher noch keinen Sicherheitsabkommen zugestimmt haben, müssen innerhalb von 18 Monaten eine Vereinbarung, die mit den Anforderungen des Atomaffensperrvertrages einhergeht, abschließen. Der Vertrag höhlt keinerlei Verpflichtungen aus, denen die Staaten bereits durch die Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrages unterliegen.
Alle Vertragsstaaten sind dazu verpflichtet, die Opfern von Atomwaffentests und -einsätzen angemessene Hilfe zu leisten. Dazu gehören medizinische Versorgung, Rehabilitation und psychologische Hilfe. Staaten müssen sich für die soziale und wirtschaftliche Integration der Opfer einsetzen. Die Präambel erkennt das durch den Einsatz oder das Testen von Atomwaffen erfahrene Leid an. Erstmals werden die unverhältnismäßigen Auswirkungen von Atomwaffenaktivitäten auf indigene Bevölkerungen, sowie auf Frauen und Mädchen anerkannt.
Am 10. Dezember 2017 erhielt die Internationale Kampagne für die Abschaffung der Atomwaffen (ICAN) den Friedensnobelpreis für ihre Arbeit für die Entstehung des Vertrags zum Verbot von Atomwaffen. Die Kampagne arbeitete eng mit der Kerngruppe von Staaten, die den Vertrag gefördert haben: Brasilien, Costa Rica, Irland, Nigeria, Österreich und Südafrika.
Mit dem 50. Beitritt von Honduras am 24. Oktober 2020 wurde das Datum des Inkrafttretens gesetzt: Am 22. Januar 2021 hat der AVV seine völkerrechtliche Gültigkeit erlangt. Das erste Treffen der Vertragsparteien fand vom 21. bis 23. Juni 2022 in Wien statt. xh
Bearbeitungsstand: Februar 2023
► A-Z Factsheet zum Herunterladen, Januar 2023
Quellen:
United Nations: United Nations Conference to Negotiate a Legally Binding Instrument to Prohibit Nuclear Weapons, Leading Towards their Total Elimination, 2017
ICAN Deutschland: Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen, nuclearban.de
ICAN Deutschland: Inhalt des Vertrags, icanw.de