Atomwaffen A-Z

Atomarer Schutzschild

engl.: nuclear shield

Während des Kalten Krieges wurden von den USA und der damaligen Sowjetunion Atomwaffen außerhalb ihres eigenen Territoriums stationiert. Dieser sogenannte „atomare Schutzschild“ sollte die jeweiligen Verbündeten vor einem nuklearen Angriff der Gegenseite schützen. Gleichzeitig wurde diese Maßnahme sowohl von der NATO als auch vom Warschauer Pakt als strategischer Schutz des eigenen Territoriums betrachtet. Mit Beendigung des Kalten Krieges begann aufgrund von Vereinbarungen zwischen US-Präsidenten George H.W. Bush und dem sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow ab 1989 die Rückverlegung dieser Waffen aus dem europäischen Raum.

Während Russland alle Kernwaffen sowohl aus den ehemaligen verbündeten Staaten als auch aus den Sowjetrepubliken abzog, beließen die USA bis heute einige taktische Atomwaffen (Wasserstoffbomben vom Typ B-61) bei den NATO Partnern in Europa. Geregelt wird dieses Verfahren durch die sogenannte „Nukleare Teilhabe“, wonach die betroffenen Staaten, wie zum Beispiel Deutschland und die Türkei sich als Mitglieder des Atomwaffensperrvertrages verpflichtet haben, selbst auf Atomwaffen zu verzichten. Allerdings ist dieses Verfahren sowohl rechtlich als auch politisch umstritten, zumal es keine stichhaltigen Gründe gibt, weiterhin atomare Fliegerbomben in Europa zu lagern. (LL)

Bearbeitungsstand: April 2013

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