Atomwaffen A-Z

Atomabkommen zur Verhinderung eines Atomkrieges (AVA)

engl.: Agreement on the Prevention of Nuclear War

Am 22. Juni 1973 unterzeichneten die USA und die Sowjetunion ein Abkommen zur Verhinderung eines Atomkrieges. Damit gingen die beiden Vertragspartner über technisch-praktische Maßnahmen zur Verminderung des Kriegsrisikos hinaus und erweiterten ihre Sicherheitsmechanismen um das politische Instrument einer Konsultationsverpflichtung in Fällen nuklearer Konfliktgefahr. Sie erklärten, dass es das Ziel ihrer Politik sei, die Gefahr eines Atomkrieges und der Anwendung von Kernwaffen zu beseitigen und sofort in "dringende Konsultationen" einzutreten, wenn das "Risiko eines nuklearen Konflikts" drohe - sei es als Folge einer Verschlechterung der amerikanisch-sowjetischen Beziehungen oder aufgrund einer Konfrontation zwischen anderen Ländern. (LL)

Bearbeitungsstand: Mai 2007

»Abkommen im Wortlaut (engl.)

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