Atomwaffen A-Z

Landgestützter Marschflugkörper

engl.: Ground-Launched Cruise Missile (GLCM)

Nach der Definition des SALT-II-Abkommens sind Marschflugkörper „unbemannte gelenkte Trägersysteme mit eigenem Antrieb, die ihre Flugbewegungen für den größten Teil ihres Fluges auf aerodynamischen Antrieb stützen“. Ausgestattet mit einem Navigations- und Lenksystem haben die Marschflugkörper vermutlich einen CEP-Wert (Treffergenauigkeit) von unter 100 m. Mit einem Atomsprengkopf mittlerer Detonationsstärke können sie auch jedes harte Ziel zerstören. Die Geschwindigkeit von Marschflugkörpern liegt unter der Schallgeschwindigkeit. Der Flug kann mehrere Stunden dauern. (Die UNO-Studie Kernwaffen, München 1982, S. 28.)

Bearbeitungsstand: Mai 2007

siehe auch: CEP-Wert

Atomwaffen A-Z