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Meeresbodenvertrag (1971)

Der Meeresbodenvertrag oder Vertrag über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderer Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund wurde am 11. Februar 1971 zur Unterzeichnung eröffnet. Er trat am 18. Mai 1972 in Kraft, nachdem 22 Staaten inklusiv der Depositarregierungen (die Vereinigten Staaten, das Vereinte Königreich und die Sowjetunion) ratifizierten.

Im Vertrag werden der Meeresboden und dessen Untergrund vom Wettrüsten ausgeschlossen „als ein Schritt hin zur Abrüstung, zum Abbau internationaler Spannungen und zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens“. Der Vertrag verbietet die Stationierung von Nuklear- oder von Massenvernichtungswaffen ebenso wie Errichtung von Abschussvorrichtungen oder Lagerung, Testversuche und Einsatz derartiger Waffen auf dem Meeresgrund oder dessen Untergrund. Innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone gilt diese Verpflichtung nicht für die Küstenstaaten.

Der Vertrag beschränkt nicht die militärisch-nukleare Nutzung des Wassers über dem Meeresboden. Mit Nuklearwaffen ausgerüstete U-Boote werden wie andere Schiffe behandelt und sind von vertraglichen Beschränkungen nicht betroffen.

Die Debatte, die zu diesem Vertrag führte, wurde durch ozeanographische Entwicklungen katalysiert, die einige Regierungswissenschaftler dazu veranlassten, Tiefseeregionen als potenzielle Standorte für Atomtests und Abfalllagerung in Betracht zu ziehen. Auf der anderen Seite führten diese Entwicklungen in der Ozeanographie auch zu einer weit verbreiteten Unterstützung für den Schutz der komplexen Ökologie des marinen Lebens, besonders in Regionen der Tiefsee, die noch nie zuvor menschlichen Einfluss erfahren hatten. Letztlich sorgten diese Bedenken aus der Zeit des Kalten Krieges über die Verbreitung von Atomwaffen für zusätzliche Unterstützung bei der Verhinderung der Entwicklung von Atomversuchen in der Tiefsee, und vor diesem Hintergrund ist die Ratifizierung dieses Vertrages ein historischer Sieg für die Erhaltung der Weltmeere.

Die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten legten zwei getrennte Entwürfe vor, die sich darin unterschieden, was verboten werden sollte und welche Verifikationsmaßnahmen getroffen werden sollten. Am 7. Oktober 1969 legten die beiden Staaten der Konferenz des Abrüstungsausschusses (CCD) – der Vorreiter der Genfer Abrüstungskonferenz – einen gemeinsamen Entwurf vor. Während der Beratungen im CCD äußerten die Küstenstaaten Bedenken hinsichtlich des Schutzes ihrer Rechte, und kleinere Staaten hatten Zweifel, ob sie Verstöße überprüfen könnten. Der endgültige Entwurf wurde am 7. Dezember 1970 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 2660 (XXV) mit 104 zu 2 Stimmen (El Salvador, Peru) bei zwei Enthaltungen (Ecuador, Frankreich) angenommen.

94 Staaten sind Vertragsparteien. Es fehlen noch die Atomwaffen besitzenden Staaten Frankreich, Israel, Nordkorea und Pakistan.

xh (Quelle: Environment & Society Portal, NTI, UNODA)

Bearbeitungsstand: Februar 2021

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