Atomwaffen A-Z

Genfer Abrüstungskonferenz

engl.: Conference on Disarmament/CD

Die Genfer Abrüstungskonferenz (CD) ist das einzige ständige und weltweit repräsentative Verhandlungsforum für Fragen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung. Sie ist formal von den Vereinten Nationen (VN) unabhängig, faktisch jedoch eng mit diesen verbunden. Ihr Generalsekretär wird vom UN-Generalsekretär eingesetzt. Die Konferenz berät Empfehlungen der UN-Generalversammlung und sie erstattet dieser mindestens einmal jährlich Bericht.

In ihrer gegenwärtigen Form besteht sie seit 1979. Gemeinsam mit dem Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung und der VN-Abrüstungskommission bildet sie das Instrumentarium des globalen Abrüstungs- und Rüstungskontrolldialogs, wie er in der ersten VN-Sondergeneralversammlung für Abrüstung 1978 beschlossen wurde. 1978 ist sie aus der Conference of the Committee on Disarmament (CCD) hervorgegangen, die ihrerseits erst im Jahr 1969 aus dem Eighteen Nation Disarmament Committee (ENDC; 1962 eingerichtet) entstanden war. Die CD entscheidet selbst im Konsens über Mitgliedschaft, Tagesordnung, Arbeitsprogramm und Verfahrensfragen.

Trotz der formalen Unabhängigkeit und des eingeschränkten Teilnehmerkreises stellt die Genfer Abrüstungskonferenz in ihrer jetzigen Form das eigentliche Verhandlungsgremium der Vereinten Nationen für Abrüstungsverträge dar. Die permanente Agenda für die CD wurde 1979 festgelegt und wird jährlich aktualisiert.

Ihre augenblickliche Agenda beinhaltet:

 

  • Beendigung des nuklearen Wettrüstens und nukleare Abrüstung;
  • Verhinderung eines Nuklearkriegs, einschließlich aller damit zusammenhängender Fragen;
  • Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum (PAROS = Prevention of an Arms Race in Outer Space);
  • Effektive internationale Vereinbarungen, die die Nichtnuklearwaffenstaaten gegen die Anwendung oder die Androhung der Anwendung von Nuklearwaffen schützen;
  • Neue Arten von Massenvernichtungswaffen und neue Systeme von Massenvernichtungswaffen inklusive radiologische Waffen;
  • Umfassendes Abrüstungsprogramm;
  • Transparenz der Rüstungen;
  • Erörterung anderer Themen, die mit der Beendigung des Wettrüstens und mit der Abrüstung zusammenhängen;
  • Beratung, Annahme und Weiterleitung des jährlichen Berichts der Konferenz und - soweit angebracht - jedes anderen Berichts an die Generalversammlung der Vereinten Nationen.«

Nicht zu allen, aber zu den meisten dieser Punkte, sind Ad-hoc-Kommissionen eingerichtet worden. So auch bereits im Jahr 1993 zu den Beratungen des ein Jahr zuvor in die Agenda aufgenommenen Bereichs ´Transparency in armaments´ (TIA). (Quelle: www.armscontrol.de)

Die CD und ihre Vorgängergremien haben multilaterale Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge wie z.B. den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), das Übereinkommen über biologische Waffen (BWÜ), das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) und den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) ausgehandelt.

Derzeit gehören der CD 65 Staaten an. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1974 Mitglied. Die CD nahm 1979 im Anschluss an die 1. VN-Sondergeneralversammlung für Abrüstung im Jahre 1978 in Fortsetzung der multilateralen Verhandlungsbemühungen ihrer Vorgänger ihre Arbeit in der jetzigen Form auf. (Quelle: Ständige deutsche Vertretung bei der Abrüstungskonferenz)

Bearbeitungsstand: Mai 2010
Begriff

Atomwaffen A-Z