Genetische Schäden
Natürliche und künstliche Radioaktivität können bei Lebewesen genetische Schäden hervorrufen. Künstliche Radioaktivität kommt in großen Mengen bei Atomwaffeneinsätzen (Hiroshima, Nagasaki), Atomwaffentests, Reaktorunglücken, radioaktiven Mineralien, im Abraum des Uranbergbaus, in Baustoffen oder in der Abluft von Kohlekraftwerken vor. Bei der Eindringung in Lebendgewebe verändert die radioaktive Strahlung darin die Atome der chemischen Verbindungen. Dabei schießen die Strahlen aus den Atomhüllen die Elektronen heraus, so dass Ionen entstehen (Ionisation der Moleküle). Beim Mensch, der dieses angegriffene Lebendgewebe hat, können somatische Schäden (Sofort- und Spätschäden) oder genetische Schäden auftreten. Bei Sofortschäden handelt es sich um Schäden, die direkt nach einer starken Bestrahlung auftreten, wie Appetitlosigkeit, Übelkeit und Haarausfall. Bei sehr hoher Belastung tritt der Tod ein. Besonders betroffen sind Knochenmark und Haarwurzeln.
Die Spätschäden (stochastische Schäden) sind Leukämie und Krebs, die oft erst nach mehreren Jahren auftreten. Bei Treffern im Kern der Atome wird die Zelle sogar abgetötet oder wuchert aus, d.h. sie bekommt Krebs. Diese Schäden müssen nicht auftreten, tun es aber mit hoher Wahrscheinlichkeit, die bei größerer Belastung noch steigt. Die Stärke der Krankheit hängt aber nicht davon ab. 3% aller Krebstode wurden sogar durch natürliche Belastung hervorgerufen.
Genetische Schäden wirken sich erst bei den Nachkommen aus. In Keimzellen werden Erbinformationen verändert, so dass es bei Nachkommen zu Missbildungen kommt. Es kommt aber nicht oft zu diesen Mutationen, da die betroffene Zelle meist abstirbt. Die so genannte Letaldosis LD 50/30 (d.h. 50% Todesfälle bei der bestrahlten Population innerhalb von 30 Tagen beträgt für den Menschen 4,5 Gray = 4,5J/kg. (Quelle: www.hausarbeiten.de)
Bearbeitungsstand: November 2008