via Humanitäres Versprechen (Pledge)
Humanitarian Pledge
dt.: humanitäres Versprechen
Österreichischer Botschafter Alexander Kmentt liest die Humanitarian Pledge am 9. Dezember 2014 bei der Konferenz zu den Folgen von Atomwaffen in Wien vor
Österreich hat am Ende der Wiener Konferenz zu den humanitären Folgen von Atomwaffen am 8. und 9. Dezember 2014 andere Staaten dazu eingeladen, sich der Erklärung mit dem ursprünglichen Titel „Austrian Pledge“ anzuschließen.
Als Resultat der Konferenz verpflichtete sich die österreichische Regierung, sich gemeinsam mit allen relevanten Akteuren zeitnah für eine vertragliche Ächtung von Atomwaffen einzusetzen. Österreich sah im internationalen Vertragswesen eine völkerrechtliche Lücke und formulierte die Notwendigkeit eines neuen Rechtsinstruments, das Atomwaffen „ächten, verbieten und abschaffen“ solle. Andere Massenvernichtungswaffen wie chemische oder biologische Waffen sind durch internationale Konventionen bereits geächtet. Eine vertragliche Ächtung sei meistens der erste notwendige Schritt auf dem Weg zur Eliminierung einer Waffengattung.
Weltweit haben sich eine Mehrheit der Staaten der Erklärung angeschlossen, woraufhin diese in „Humanitarian Pledge“ (Humanitäres Versprechen) umbenannt wurde.
Nach dem Scheitern der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag (NPT) am 22. Mai 2015 und der damit einhergehenden fehlenden Einigung über einen Ächtungsvertrag stellte die Unterstützung von über 100 Staaten für den „Humanitarian Pledge“ einen Hoffnungsschimmer dar. DAmit war die Vorstellung verbunden, dass der Prozess der atomaren Abrüstung in Zukunft doch noch beschleunigt und vorangetrieben wird.
Österreich brachte die „Humanitarian Pledge“ als Resolution (A/RES/70/48) mit dem Titel "Humanitäres Versprechen für das Verbot und die Beseitigung von Atomwaffen" in der UN-Vollversammlung im Herbst 2015 ein. Sie bekam am 7. Dezember 2015 die Zustimmung einer großen Mehrheit der Staaten: 139 der 168 anwesenden UN-Mitglieder – und damit 83 Prozent – stimmten für die Resolution. Alle im NVV anerkannten Atomwaffenstaaten mit der Ausnahme von China (das enthielt sich) stimmten gegen die Resolution. Drei von ihnen – Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten – gaben eine Erklärung zur Ablehnung der Resolution ab. Deutschland stimmte ebenfalls gegen die Resolution und verlas eine Abstimmungserklärung im Namen 27 Staaten. Auch 2016 wurde eine Resolution mit ähnlichem Inhalt eingebracht.
Die Erklärung selbst wurde bis zum 2. Mai 2016 von 127 Staaten unterzeichnet.
Die Unterstützung für die Erklärung trug dazu bei, dass die UNO 2015 eine ergebnisoffene Arbeitsgruppe (OEWG), um multilaterale Abrüstungsverhandlungen voranzutreiben, einberief.
Die OEWG führte wiederum zur 2016 Entscheidung, im Jahr 2017 Verhandlungen über ein Verbot aufzunehmen, obwohl die neun Länder, die Atomwaffen besaßen, die Gespräche boykottierten. Am 7. Juli 2017 wurde der Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen (AVV) von der UNO angenommen. xh
Bearbeitungsstand: Dezember 2024
► Wortlaut der Humanitarian Pledge (PDF)
► Weitere Informationen zur humanitären Initiative
Quellen:
Deutschland: Explanation of vote on the 3 humanitarian impact of nuclear weapons resolutions, delivered by Germany on behalf of 27 delegations, keine Datumsangabe
Hajnoczi T: Open Ended Working Group on Taking Forward Mulitlateral Disarmament Negotiations, 02.05.2016
IPPNW Deutschland: IPPNW fordert Bundesregierung auf, sich der österreichischen Initiative anzuschließen, 10.12.2014
Krepon M/Helfand I: The humanitarian pledge, nuclear weapons, and the laws of war, Arms Control Wonk, 04.06.2016
Policinski E: Majority of governments vote for negotiations to prohibit nuclear weapons, ICRC Blog, 29.08.2016
Reaching Critical Will: Third Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons, Vienna 2014
Rowland M: Explanation of vote before the vote on behalf of France, the United Kingdom and the United States, 02.11.2015
UN-Vollversammlung: Taking forward multilateral nuclear disarmament negotiations, A/RES/70/33, 07.12.2015
UN-Vollversammlung: Abstimmungsergebnis der Resolution 70/48, 07.12.2015