Atomwaffen A-Z

Humanitarian Pledge

dt.: humanitäre Selbstverpflichtung

Österreich hat am Ende der Wiener Konferenz zu den humanitären Folgen von Atomwaffen am 8. und 9. Dezember 2014 andere Staaten dazu eingeladen, sich der Erklärung mit dem ursprünglichen Titel „Austrian Pledge“ anzuschließen.

Als Resultat der Konferenz verpflichtete sich die österreichische Regierung, sich gemeinsam mit allen relevanten Akteuren zeitnah für eine vertragliche Ächtung von Atomwaffen einzusetzen. Österreich sah im internationalen Vertragswesen eine völkerrechtliche Lücke und formulierte die Notwendigkeit eines neuen Rechtsinstruments, das Atomwaffen „ächten, verbieten und abschaffen“ solle. Andere Massenvernichtungswaffen wie chemische oder biologische Waffen sind durch internationale Konventionen bereits geächtet. Eine vertragliche Ächtung sei meistens der erste notwendige Schritt auf dem Weg zur Eliminierung einer Waffengattung.

Weltweit haben sich eine Mehrheit der Staaten der Erklärung angeschlossen, woraufhin diese in „Humanitarian Pledge“ (Humanitäre Zusage) umbenannt wurde.

Nach dem Scheitern der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag (NPT) am 22. Mai 2015 und der damit einhergehenden fehlenden Einigung über einen Ächtungsvertrag stellte die Unterstützung von über 100 Staaten für die „Humanitarian Pledge“ einen Hoffnungsschimmer dar, dass der Prozess der atomaren Abrüstung in Zukunft doch noch beschleunigt und vorangetrieben wird.

Österreich brachte die „Humanitarian Pledge“ als Resolution (A/RES/70/48) in der VN-Vollversammlung im Herbst 2015 ein. Sie bekam am 9. Dezember 2015 die Zustimmung einer großen Mehrheit der Staaten: 139 von 168 der anwesenden VN-Mitglieder – und damit 83 Prozent – stimmten für die Resolution. Die Zusage selbst wurde inzwischen von 127 Staaten unterzeichnet. xh (Quellen: IPPNW, UN, ICAN Deutschland)

Bearbeitungsstand: Dezember 2015

Wortlaut der Humanitarian Pledge

Weitere Informationen zur humanitären Initiative

Atomwaffen A-Z