Antarktis-Vertrag
engl.: Antarctic Treaty
Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington auf der Antarktiskonferenz von 12 Staaten (Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südafrika, die UdSSR, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten) unterzeichnet. Er trat am 23. Juni 1961 in Kraft.
Der Antarktis-Vertrag regelt die Nutzung der Antarktis ausschließlich zu friedlichen Zwecken. Gleichzeitig untersagt er die Einrichtung "jeglicher Maßnahmen mit militärischem Charakter" und verbietet Atomwaffenexplosionen sowie die Entsorgung radioaktiven Mülls. Stattdessen erlaubt der Vertrag die Nutzung der Antarktis zur internationalen Kooperation für wissenschaftliche Forschung zum Fortschritt und zur Weiterentwicklung der Menschheit.
Der Vertrag beinhaltet ein Kontrollsystem auf der Grundlage nationaler Verifikation mittels Inspektion durch nationale, von den Vertragsparteien benannte Beobachter. Der Vertrag erlaubt zu jeder Zeit in jedem Gebiet der Antarktis die Luftbeobachtung. Die Beobachter haben jederzeit freien Zutritt zu allen Gebieten und Einrichtungen in der Antarktis. Die Bestimmungen des Vertrages gelten in dem Gebiet südlich des 60. Breitengrades. Sie beschränken in keiner Weise die Rechte auf hoher See innerhalb dieses Gebietes.
Mittlerweile sind 54 Staaten Vertragsparteien. Sieben der ersten Unterzeichnerstaaten – Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Neuseeland, Norwegen und das Vereinigte Königreich – haben Ansprüche auf Territorien in der Antarktis. Dies Ansprüche beziehen sich auf teilweise überlappende Gebiete. Außerdem halten die USA und Russland Anspruchsvorbehalte. Andere Staaten haben keine Ansprüche. Artikel IV schützt alle diese Positionen:
„Es werden keine territorialen Ansprüche diskutiert oder etabliert und für die Dauer des Vertrags sollen keine neuen Ansprüche angemeldet werden“
Seit 1994 treffen sich jährlich die ursprünglichen zwölf Vertragsparteien sowie weitere Staaten, die ein Forschungsinteressen haben, um Informationen auszutauschen. Zusammen werden sie als „konsultative Parteien“ bezeichnet.
In den Folgejahren kamen weitere Abkommen hinzu, welche die Fauna und Flora, Robben sowie Meeresschätze schützen sollen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen und dem Umweltschutzprotokoll von 1991 regulieren. Der Antarktisvertrag und diese Abkommen bilden das Antarktisvertragssystem.
2004 wurde das Sekretariat des Antarktis-Vertrages (Antarctic Treaty Secretariat, ATS) eingerichtet. Es hat seinen Sitz in Buenos Aires, Exekutivsekretär ist seit 2009 der Deutsche Manfred Reinke. ll, xh
(Quellen: Sekretariat ATS, Umweltbundesamt)
Bearbeitungsstand: Juni 2021
»Antarktis-Vertrag im Wortlaut
Mehr zu Rüstungskontrolle